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Rentenantrag bei noch ausgesetztem Versorgungsausgleich?

von pesta27.05.2010 | 18:12
1899 Ansichten
6 Antworten
Hallo, der Versorgungsausgleich wurde damals lt. Beschluß des Familiengerichtes "ausgesetzt". Jetzt will ich meine Altersrente beantragen, die zum 01.11.2010 wirksam werden soll. Wirkt sich die Bearbeitung meines Rentenantrages zeitlich negativ aus, wenn das Familiengericht noch nicht bearbeitet entgültig entschieden hat? Und wie erfolgt das Zusammenspiel zwischen DRV (nach Antragstellung) mit dem Gericht?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 07:48

Wenn der Versorgungsausgleich ausgesetzt wurde wird durch den Rentenantrag geprüft, wie der Sachstand ist. Die DRV prüft dies über das Amtsgericht.

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 12:01

Ein kurzer Anruf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter wäre hier sinnvoll.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 28.05.2010 | 10:32
Warten Sie bitte nicht die Rentenantragstellung ab, sondern beantragen Sie umgehend beim Familiengericht die Aufnahme des Verfahrens!
pestaam 28.05.2010 | 11:40
Danke erst einmal für die Info, aber... ...gesetzt den Fall, dass Familiengericht ist "überlastet". Weil dort nach der Gesetzänderung 2009 sehr viele Nachbearbeitungen anliegen, bekommt man derzeit nur die Antwort: "Warten Sie ab, Sie erhalten von uns Post, das neue Aktenzeichen xyz steht schon fest, die Unterlagen liegen der Richterin vor"! Gibt es dazu Regelungen bei der DRV, um die Bestätigung der Rente zum beantragten Termin zu gewährleisten? MfG pesta
pestaam 28.05.2010 | 11:48
...als ich dort nachfragte, ob es Sinn macht die Rentenbeantragung dem Gericht dann zur Kenntnis zu geben - wurde dieses verneint! "Der ausgesetzte Vorgang hat nun ein neues Aktenzeichen, ich bekomme (irgendwann) Post". Über den Sachstand gibt es keine Informationen, die zuständige Richterin erreicht man nicht. Ich werde wohl trotzdem die DRV-Antragsbestätigung (R995) dem Gericht zukommen lassen und um Aufnahme des Verfahrens bitten. MfG pesta
pestaam 28.05.2010 | 12:26
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