Hallo Klara!
Heute kann noch niemand sagen, wie die zukünftige gesetzliche Regelung ausgestaltet sein wird.
Eine Auskunft kann von den Rentenversicherungsträgern grundsätzlich nur auf Grundlage des geltenden Rechts erteilt werden.
Nach Ihren Angaben haben Sie die Möglichkeit, die Altersrente nach Altersteilzeit zu beantragen. Nach aktueller Rechtslage können Sie von einer Altersvollrente grundsätzlich nicht in eine andere Altersvollrente wechseln. Sollten Sie diese Rente in Anspruch nehmen, ist ein späterer Wechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies bitten wir bei Ihren Überlegungen zu bedenken.
Mit freundlichen Grüßen