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Experten-Antwort

Rentenantrag DRV zur Zeit keine Zahlung mehr

von Bill16.01.2026 | 12:28
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute Ich habe nach Rehaempfehlung / DRV Klinik , eine Rente- EM- beantragt. Wurde also AU aus der DRV Klinik im Oktober 25 entlassen. Eigentlich hätte ich noch bis Dezember 26 Krankengeld bekommen, aber meine KK hat mich aufgefordert, dem MD ( nicht MD der Krankenkasse ) die kompletten Rehabefunde aus der Klinik zu übersenden. Nach einigen Telefonaten ( auch mit Fachanwalt ) musste ich das tun. Der MD ( angeblich neutral ) war der Meinung, ich wäre arbeitsfähig. Die KK hat das Krankengeld sofort eingestellt. Arbeitsamt möchte auch nicht zahlen, da ich ja angeblich arbeitsfähig bin und im öffentlichen Dienst war. Frage: Ich war vorher im öffentlichen Dienst tätig, habe nun ein BEM angestoßen. Ich muß ja von irgendetwas leben und arbeite ab dem 01.02.26 wieder in Teilzeit mit 29,5 Stunden. Muss, oder sollte ich nun den Rentenantrag zurückziehen da ich ja wieder arbeiten muss!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bill,

 

auch wenn Sie wieder arbeiten können Sie den Rentenantrag weiterlaufen lassen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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4 Antworten

.am 16.01.2026 | 13:09
Ein "Muss" gibt es nicht. Und Sie halten sich doch für erwerbsgemindert, also lassen Sie den Antrag doch laufen. Die DRV wird prüfen und bescheiden. Evtl. Gibt es ja eine halbe EM-Rente. Also einfach abwarten. Und gegen den Entzug des Krankengeldes hätte ich Widerspruch eingelegt, wenn mein Arzt hinter mir gestanden hätte. Man kann auch das Sozialgericht entscheiden lassen. Wäre nicht das erste Mal, dass das SG so einen Krankengeldentzug gekippt hätte. Aber die Widerspruchsfrist ist in Ihrem Falle wohl abgelaufen.
Alternativam 16.01.2026 | 13:23
Zitat von . anzeigenausblenden
Wenn die Widerspruchsfest abgelaufen ist, bleibt noch die Möglichkeit des Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X (Punkt 2). An den Fragesteller zum Thema MD : es gibt keinen MDK mehr, es gibt nur diesen einen MD, der beratend im Auftrag der KK tätig wird. Was jetzt MD ist war bis zur Reform in 2020 MDK. https://www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/mdk-refor… Lassen Sie den EMR-Antrag weiter laufen, Sie arbeiten ja lediglich, um zu Geld zu kommen- es ist schließlich nicht ausgeschlossen, dass diese Arbeit zu Lasten Ihrer Restgesundheit geht
KSCam 16.01.2026 | 14:24
Wer im ÖD wöchentlich 29,5 Stunden arbeiten kann, packt wohl auch 30 (täglich 10 Minuten mehr) und läge dann jenseits der Grenze für die EM Rente. Und warum erst ab Februar und nicht sofort? Kein Wunder dass man Sie nicht für einen Rentenfall hält. Da kann mannKasse und Arbeitsamt irgendwo verstehen, oder?
Das muss mal gesagt werdenam 19.01.2026 | 09:46
Ihre-Vorsorge Logo Suche Icon Menu Suchbegriff eingeben oder Stellen Sie eine Frage Ihre Vorsorge Slash Expertenforum Slash Teilerwerbsminderung... Zurück Experten-Antwort Teilerwerbsminderungsrente aber keinen passenden Arbeitsplatz von Hannelore64 13.01.2026 | 04:57 186 Ansichten 9 Antworten Die Rentenversicherung hat mir eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen, mein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst könnte mir theoretisch auch eine Teilzeitstelle (3-6 Std) anbieten, hat allerdings keine Beschäftigungsmöglichkeit die meinem Leistungsbild entspricht. Zudem habe ich vor meiner langen Krankheit ( seit fast 78 Wochen) bereits 6 Std in Teilzeit gearbeitet. Momentan bin ich weiterhin krankgeschrieben. Ich werde demnächst 62 Jahre alt. Ich habe was von einer Arbeitsmarktrente gelesen, die hier evtl. greifen könnte. Wie kann es jetzt weitergehen? Antworten 1 Experten-Antwort Experten-Antwort am 13.01.2026 | 09:24 Hallo Hannelore64, in der Regel wird bei der Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung im Anschluss direkt geprüft, ob für Sie der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt und Sie daraufhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten können. Hierfür wird Ihr Arbeitgeber angeschrieben und gebeten mitzuteilen, ob er Ihnen eine Leidensgerechte Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stellen kann. Sie sollten Sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihren Rentenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung. Zitieren 8 Antworten AMR am 13.01.2026 | 08:14 AMR gibt es , wenn der AG Ihnen keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, das sollten Sie sich entsprechend bescheinigen lassen. Dass Sie zuvor schon nur TZ gearbeitet haben, ist bei einer EMR unwichtig, weil die DRV bei TZ-Beschäftigung nicht automatisch davon ausgeht, dass aus gesundheitlichen Gründen nicht VZ gearbeitet wurde. Zitieren Das muss mal gesagt werden am 13.01.2026 | 08:31 Eventuell sollten Sie besser mal akzeptieren, dass Sie Teilzeit arbeiten können und keine volle Erwerbsminderungsrente benötigen, statt in einem anonymen Forum Ihre Zeit zu verplempern. Ihre eigene Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist ziemlich unmaßgeblich. Und ja, diese Antwort mag Ihnen nicht gefallen, ist aber trotzdem nicht von der Hand zu weisen.
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