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Experten-Antwort

Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte

von Anna24.05.2024 | 20:05
441 Ansichten
6 Antworten

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Bei einem Rentenberatungstermin vor einigen Tagen bei der DRV habe ich erfahren, dass ich bereits zum 23. Oktober 2023 als besonders langjährig Versicherte (45 Arbeitsjahre ) einen Rentenantrag hätte stellen können. Zum 1.5.2024 habe ich diesen Rentenantrag gestellt und bin beziehe weiterhin bis zu meinem regulären Renteneintritt am 31. Oktober 2025 Arbeitsentgelt. Meine Frage: Kann ich den Rentenantrag auch rückwirkend zum 23. Oktober 2023 stellen oder ist nur der Monat der Antragstellung für besonders langjährig Versicherte bindend? Vielen Dank für Feedback.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

 

eine verspätet beantragte Rente kann frühestens zum Monatsersten des Antragsmonats beginnnen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

gut überlegenam 24.05.2024 | 21:03
hmmm... wann hatten Sie denn den Termin mit dem DRV-Berater vereinbart? Und hatten Sie dort rein zufällig auch bereits bei Terminvereinbarung gesagt, dass Sie sich wegen eines Rentenantrages beraten lassen wollen? (Denn das könnte schon als Antragsdatum gelten, weil Sie nichts dafür können, wenn die Beratungstermine alle belegt sind.) Das wäre also ggfs. interessant, denn ansonsten ist es im §99 SGB VI so geregelt: "(1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird." Klären Sie also gleich direkt mit Ihrer zuständigen DRV (nicht weiter hier im Forum), wie weit zurück es noch ginge (ganz bis Oktober wohl aber nicht).
Kaum zu glauben!am 25.05.2024 | 06:44
Völlig unverständlich, dass Sie sich erst so spät darum gekümmert haben. Wozu verschickt die Rentenversicherung eigentlich regelmäßig eine Rentenauskunft? Haben Sie die nie gelesen und nur abgeheftet? Warum haben Sie Ihre Frage nicht direkt beim Beratungstermin geklärt? Sie scheinen jemand zu sein, den man für alles an die Hand nehmen muss.🤦‍♂️
Schadeam 25.05.2024 | 07:31
Eine AR zum 23.10. gibt es nicht - entweder 01.10. oder 01.11. Und für diesen (erstmalig abschlagsfreien) Rentenbeginn hätte der Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt werden müssen. Also bis 31.12. bei RB Oktober oder bis 31.01. bei RB November. Stellen Sie erst jetzt im Mai den Antrag, gibts die Rente erst ab 01.05.24. Hoffnungsschimmer: das Datum der Terminvereinbarung könnte als Antrag gelten - wenn das im Febraur läge wäre auch der 01.02. möglich........aber wir kennen halt nicht den genauen Sachverhalt.
Annaam 27.05.2024 | 11:18
Zitat von Kaum zu glauben! anzeigenausblenden
Liebe Frau/Herr von Kaum zu Glauben, ich denke schon, dass ich mich rechtzeitig (1 1/2 Jahre vor regulärem Renteneintritt) gekümmert habe und gelesen habe ich meinen Rentenbescheid auch genau. Auch bin ich sehr wohl in der Lage, meine Angelegenheiten in die Hand zu nehmen. Ich denke, dies ist hier ein Forum, wo sehr respektvoll und informativ miteinander umgangen wird. Das wünsche Ihnen für Ihre Zukunft auch! Alles Gute für Sie!
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