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Experten-Antwort

Rentenantrag für Zeiten in der Schweiz

von Alice13.06.2023 | 13:52
457 Ansichten
13 Antworten
Hallo, seit 2020 erhalte ich eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin Jahrgang 1959 und kann somit für meine Arbeitstätigkeit in der Schweiz ab 64 eine (kleine) Altersrente beziehen. Die Arbeitszeiten in der Schweiz sind bereits im Versicherungsverlauf enthalten. Eine Invalidenrente in der Schweiz wurde nicht beantragt. Frage: Welches Formular benötige ich nun, um die Schweizer Rente zu beantragen? Macht es Sinn, einen Versichertenältesten hinzuzuziehen? Danke für Aufklärung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.06.2023 | 14:50

Hallo Alice,

die Rente können Sie mit dem Formular A0011 beantragen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/A0011.html

Gerne können Sie sich auch an einen Versichertenältesten oder -berater wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Schadeam 13.06.2023 | 14:47
Dafür gibt es das Formular A0011 und das ist formulartechnisch eines der am leichtesten auszufüllenden Formulare. Ob Sie das nun selbst schaffen, oder mit Hilfe von Gemeindeverwaltung, Versichertenberater oder DRV Beratung auf den Weg bringen, spielt eigentlich keine Rolle. Sobald es bei der DRV eingegangen ist, wird es an die AHV in Genf weitergeleitet. Eigentlich sehr einfach.
Aliceam 13.06.2023 | 14:48
Vielen Dank. Schön, wenn auch mal etwas ganz einfach ist:-)).
KSCam 13.06.2023 | 19:25
Wo wohnen Sie? In D oder in CH? Sofern Sie in D wohnen steht zu befürchten dass Sie demnächst aus Genf ein nettes Schreiben erhalten, dass Sie die CH Rente doch bitte auf offiziellem Weg über die DRV stellen sollen. Solche Erlebnisse haben wir im D-CH Grenzgebiet nahezu täglich. Die CH Kollegen können nämlich Bürokratie mindestens ebenso gut wie wir in D. Und Damit landet man dann wieder beim A0011. Schön für Sie falls Ihr Weg zum Erfolg führt, aber (s.o.)
Fastrentnerinam 13.06.2023 | 19:07
Ich habe über das Formular der schweizer Rentenkasse (SAK) direkt die Rente beantragt. Es wurden dort noch andere Fragen gestellt. Wo man in der CH gewohnt hat und wie lange, welche Aufenthaltsgenehmigung etc. und wo gearbeitet.... Hoffentlich ist das auch in Ordnung so? :-O
Fastrentnerinam 13.06.2023 | 20:30
Ich rufe morgen dort an und werde sagen, dass ich einen Fehler gemacht habe. Werde dann das richtige Formular ausfüllen und der DRV zukommen lassen. Wird schon schief gehen :-)
so ist es nicht in der Schweizam 17.06.2023 | 14:54
die Schweizer arbeiten weit effizienter als der Deutsche Michel im Beamtenstatus. Selbst erlebt. Klären Sie direkt Ihren Versicherungsverlauf mit direktem Anschreiben in die Schweiz. Das läuft sehr gut, wenn Sie alle Beschäftigungs Zeiträume nachweisen können. Vergessen Sie auf keinen Fall, wenn vorhanden, die 2 u 3 Säule nicht !! wird oft von Deutschen vergessen. Wenn dann, das lahme DRV System kommt, ist alles geklärt und gut ist es. Viel Spass mit der Deutschen Verwaltung ( den brauchen und haben Sie sicher )
KSCam 17.06.2023 | 17:26
Was soll jetzt dieser Beitrag? Fragestellerin hat doch geschrieben dass die CH Zeiten bereits bei der DRV registriert sind, also hat sie sich rechtzeitig um die Klärung bewirkt. Trotzdem besteht die AHV in diesen Fälle darauf dass der Antrag offiziell über die deutschen Stellen läuft. PS: es wurde nur von Bürokratie gesprochen und nicht von schweizer Langsamkeit.....davon war doch im bisherigen Thread nie die Rede.
Nur 2. Ligaam 17.06.2023 | 19:57
die Schweizer arbeiten weit effizienter als der Deutsche Michel im Beamtenstatus. Selbst erlebt. Klären Sie direkt Ihren Versicherungsverlauf mit direktem Anschreiben in die Schweiz. Das läuft sehr gut, wenn Sie alle Beschäftigungs Zeiträume nachweisen können. Vergessen Sie auf keinen Fall, wenn vorhanden, die 2 u 3 Säule nicht !! wird oft von Deutschen vergessen. Wenn dann, das lahme DRV System kommt, ist alles geklärt und gut ist es. Viel Spass mit der Deutschen Verwaltung ( den brauchen und haben Sie sicher )
Was soll jetzt dieser Beitrag? Fragestellerin hat doch geschrieben dass die CH Zeiten bereits bei der DRV registriert sind, also hat sie sich rechtzeitig um die Klärung bewirkt. Trotzdem besteht die AHV in diesen Fälle darauf dass der Antrag offiziell über die deutschen Stellen läuft. PS: es wurde nur von Bürokratie gesprochen und nicht von schweizer Langsamkeit.....davon war doch im bisherigen Thread nie die Rede.
KSC ist eben 2. Liga. Das merkt man mehr und mehr auch an seinen Beiträgen.
KSCam 17.06.2023 | 20:56
wenn dus besser kasnnst, trage bitte zum Thema bei und motzen nicht nur.
Fastrentnerinam 17.06.2023 | 22:40
Ich habe bei der DRV direkt am gleichen Tag einen Telefontermin bekommen und die Dame hat meine gesamten Anträge per Telefon ausgefüllt. Manchmal klappt es doch mit der Schnelligkeit. Dass ich den Antrag selber in die Schweiz gesendet habe, ist völlig in Ordnung und kein Problem. Die 2. Säule habe ich mir für einen Wohnungskauf schon vor 4 Jahren auszahlen lassen :-)
Aliceam 19.06.2023 | 09:56
Ich verweise noch einmal auf meinen ursprünglichen Beitrag bzw. meine Frage. Nachdem ich hier im Forum die Info erhalten hatte, dass ich das Formular A0011 für meinen Antrag brauche, habe ich mit dem Versichternältesten Kontakt aufgenommen, der mir auch bei der Antragstellung auf EMR geholfen hatte. Seine Aussage hat mich dann doch wieder verwirrt: Da ich meine Schweizer Versicherungszeiten geklärt hätte und diese auch in meinen Versicherungsverlauf aufgenommen wurden, bräuchte ich gar nichts mehr zu tun. Die DRV würde dann auch ohne einen Antrag von mir aktiv und die Schweizer Rente würde dann mit Rentenbeginn aus der Schweiz an mich gezahlt werden. Ich kann mir das jetzt nicht vorstellen, dass das ohne weiteren Antrag funktioniert, möchte das hier deshalb im Forum. Zusätzliche Frage: Hat ein Antrag auf Altersrente in der Schweiz in irgendeiner Form Auswirkungen auf meine volle, unbefristete EMR bzw. kann dieser Antrag eine Auswirkung haben?
Forenregelnam 19.06.2023 | 13:55
Sie sollten doch wissen, dass ein schon von einem Experten beantworteter Thread in der Regel nicht nochmal von einem Experten beantwortet wird. Um sicher zu gehen, sollten Sie einen neuen Thread eröffnen.
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