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Experten-Antwort

Rentenantrag für Zeiten in der Schweiz - ergänzende Frage

von Alice21.06.2023 | 16:07
421 Ansichten
3 Antworten

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Das war mein ursprünglicher Beitrag: Hallo, seit 2020 erhalte ich eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin Jahrgang 1959 und kann somit für meine Arbeitstätigkeit in der Schweiz ab 64 eine (kleine) Altersrente beziehen. Die Arbeitszeiten in der Schweiz sind bereits im Versicherungsverlauf enthalten. Eine Invalidenrente in der Schweiz wurde nicht beantragt. Frage: Welches Formular benötige ich nun, um die Schweizer Rente zu beantragen? Macht es Sinn, einen Versichertenältesten hinzuzuziehen? Danke für Aufklärung. Hier im Forum bekam ich die Antwort, dass ich das Formular A0011 für meinen Antrag nutzen sollte. Auch wenn das Formular sicherlich nicht kompliziert ist, habe ich den Versichertenältesten kontaktiert, der mir bei meinem Antrag auf EMR geholfen hat. Der hat mich jetzt verwirrt, denn er meinte, ich bräuchte keinen weiteren Antrag zu stellen, das liefe alles automatisch von Seiten der DRV, da ja auch meine Schweizer Zeiten bereits im Versicherungsverlauf erfasst wären. Um ganz sicher zu sein, frage ich hier dann lieber doch noch mal nach, ob es tatsächlich sein kann, dass ein Antrag überflüssig ist? Zusätzliche Frage: Kann der Rentenantrag für die Schweizer Zeiten eine Auswirkung auf meine unbefristete, volle EMR haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alice,

den Ausführungen von KSC schliessen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 21.06.2023 | 17:38
Aber Sie müssen auf jeden Fall - ob mit A0011 oder formlos- der DRV mitteilen, dass die CH Altersrente eingeleitet werden soll und auf welches Konto Ihre CH Rente laufen soll. So ganz von allein kann doch bei der DRV niemand wissen, dassSie nun die ausländische Rente wollen (sie könnten ja auch auf die Idee gekommen sein die AHV Rente erst mit 65 oder später zu wollen oder gar nicht…) Hat dieser Versichertenberater wenigstens eine formlose Erklärung aufgenommen? Oder hat er Ihnen wirklich gesagt das läuft von ganz alleine. Wo wohnen Sie denn? Bei Wohnort in Grenznähe kann ich das kaum glauben.
KSCam 21.06.2023 | 17:41
Eine Auswirkung auf die deutsche Rente hat es übrigens nicht. Glauben Sie einfach mal einem alten Sack,der seit mehr als 30 Jahren an der CH Grenze Rentenberatung macht.
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