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Experten-Antwort

Rentenantrag-Hochrechnung

von MitLeser08.06.2015 | 16:21
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Bin total verunsichert Fülle Online meinen Rentenantrag aus ( gearbeitet dann bis 65 J. u. 4 Monate ) Möchte der Hochrechnung zustimmen, da keine Sonderzahlungen zu erwarten sind. Kreuzchen wo …..... 1 - 5 1 Die Anforderung der Gesonderten Meldung (Vordruck R0250) werde ich veranlassen (Vordruck R0250 wurde / wird mir ausgehändigt). 2 Die Anforderung der Gesonderten Meldung soll durch den Rentenversicherungsträger erfolgen. 3 Die Anforderung der Gesonderten Meldung entfällt, weil ich den Arbeitgeber bereits informiert habe, dass die Meldung abzugeben ist. 4 Die Anforderung der Gesonderten Meldung entfällt, weil eine Hochrechnung unterbleiben soll (die Meldung zum Beschäftigungsende bitte abwarten). 5 Die Anforderung der Gesonderten Meldung entfällt, weil ich die Knappschaftsausgleichsleistung beantragt habe. Danke für die Hilfe. Es wird Zeit in Rente zu gehen. MfG MitLeser

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Fritzam 08.06.2015 | 17:49
Machen Sie das Kreuzchen bei 1. und händigen Sie dem Arbeitgeber das Formblatt R250 aus. Viel Vergnügen als Rentner und genießen Sie die Rente sehr lange, Sie haben es verdient- :-)
ATZleram 08.06.2015 | 18:59
Ich stehe vor dem gleichen Schritt. So wie ich das verstanden habe, sollte man im Normalfall Punkt 2 ankreuzen. 2 Die Anforderung der Gesonderten Meldung soll durch den Rentenversicherungsträger erfolgen. Dann gibt es kein Formular R 250. Der Rentenversicherungsträger fordert die Meldung vom Arbeitgeber in einem standardisierten Verfahren an und nimmt die Hochrechnung selbst vor anhand des Durchschnittsentgelts der letzten 12 Monate. Bitte nochmals um Bestätigung durch die Experten.
W*lfgangam 08.06.2015 | 20:37
Hallo ATZler, da liegen Sie richtig, Punkt 2 ist der gängige Schritt/soll die DRV anfordern - wenn es fehl schlägt, geht 4 Wochen später eine Erinnerung an den AG raus (kommt aber seltenst vor, dass die digitale Übertragung im Daten-Nirvana landet). Punkt 1 könnte dazu führen, dass die gesonderte Meldung/R250 auf dem Schreibtisch der PA 'verrottet' ;-) Gruß w.
zeldaam 08.06.2015 | 20:42
Hallo ATZler, bei Variante 2 sendet dann der RV- Träger den R250 an den Arbeitgeber. Der Vordruck ist aber nur die "Handlungsanweisung" für das Lohnbüro, dass eine so genannte "Gesonderte Meldung" für die noch nicht gemeldeten Zeiten bis maximal 3 Kalendermonate vor dem Rentenbeginn elektronisch zu übermitteln. Hier gibt es ein Muster: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Meistens wissen zumindestens größere Lohnbüros auch ohne Vordruck, was zu tun ist, wenn der Arbeitnehmer um Angabe der "Gesonderten Meldung" bittet. Dann sollte aber auf den richtigen Endzeitpunkt geachtet werden. (nicht länger als drei Monate vor Rentenbeginn!) MfG zelda
MitLeseram 08.06.2015 | 21:47
Na, Online ausfüllen ist doch nicht so einfach als ich dachte. Da andere auch Probleme haben, bei dem Beamtendeutsch ,das richtige Kreuzchen zu machen. Wollte nur mal alle Seiten vorab durch arbeiten,da ich dann sowieso bei der Gemeindeverwaltung den Antrag stelle in ein paar Tagen. 17 Seiten „Drucken“ ist mir dann doch zu viel. Danke v. MitLeser ( an Wolfgang.... 2 Renten mit umgerechnet 96 RP... das passt )
Batrixam 09.06.2015 | 12:44
und das ist nur der Hauptantrag, da kommen noch mindestens zwei Vordrucke dazu ;-)
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