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Experten-Antwort

Rentenantrag-Hochrechnung

von Rebekka17.11.2025 | 21:39
334 Ansichten
4 Antworten
Ich möchte ab 01.04.2026 in Rente gehen. Macht eine Hochrechnung bei der Rente Sinn, wenn ich im Vorjahr im Januar und Februar je ca 900€ mehr verdient habe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2025 | 07:55

Hallo Rebekka,

 

wenn eine hohe Sonderzahlung war, die jetzt nicht mehr wieder einkehrt, macht in der Regel ein Hochrechnung Sinn. Aber wir reden hier nur über einige Cents.

 

Freundliche Grüße

3 Antworten

Xaveram 18.11.2025 | 07:14
Wenn Sie im Durchschnitt der Monate Januar 2025 bis Dezember 2025 mehr verdient haben, als Sie in den Monaten Januar 2026 bis März 2026 verdienen werden, macht eine Hochrechnung natürlich Sinn. In diesem Fall würde auch für die Monate Januar 2026 bis März 2026 der etwas höhere Wert unterstellt werden. Allerdings muss Ihnen auch klar sein, dass es dabei um Centbeträge geht.
SBam 18.11.2025 | 07:23
Auf eine Hochrechnung sollte man nur verzichten, wenn in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn eine höhere Einmalzahlung liegt.
abcam 18.11.2025 | 09:44
SB schrieb

Auf eine Hochrechnung sollte man nur verzichten, wenn in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn eine höhere Einmalzahlung liegt.

Würde man Hochrechnung wählen, wenn Ende Januar 2026 rückwirkend für 2025 Maximalbeiträge für freiwillige Versicherung und ab 10.2025 monatliche Maximalbeiträge für 2026 per Lastschrift abgebucht werden. Die DRV kennt ja die Beträge, die noch abgebucht werden.
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