Hallo Rebekka,
wenn eine hohe Sonderzahlung war, die jetzt nicht mehr wieder einkehrt, macht in der Regel ein Hochrechnung Sinn. Aber wir reden hier nur über einige Cents.
Freundliche Grüße
Auf eine Hochrechnung sollte man nur verzichten, wenn in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn eine höhere Einmalzahlung liegt.
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