Hallo julia,
als Abschlag (auch Rentenabschlag genannt) bezeichnet man die Minderung in der Rentenhöhe, die sich ergeben kann, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 14,4 Prozent.
Der Rentenbeginn im Ausland beeinflusst nicht den Rentenbeginn im Inland. Dieser hat somit keine Auswirkungen auf den Abschlag der deutschen Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Grundsätzlich hätte die ausländische Altersrente über die deutsche Rentenversicherung gestellt werden müssen!
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