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Experten-Antwort

Rentenantrag im europäischen Ausland, Auswirkungen des Zeitpunktes

von julia26.11.2025 | 17:12
214 Ansichten
4 Antworten
Liebes Expertenforum, 2024 habe ich im europäischen Ausland einen Rentenantrag gestellt. Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Das ist dem ausländischen Träger auch bekannt. Der Antrag wurde einige Monate nach Antragstellung vom ausländischen Träger nach Deutschland weitergeleitet. Seitdem hat sich scheinbar nichts weiter bewegt. Jetzt habe ich auch in Deutschland (Wohnsitzland) einen Rentenantrag für meine deutsche Rente gestellt. Darin habe ich auf die entsprechende Frage auch den im Ausland gestellten Antrag angegeben. Könnte es (ungünstigerweise) sein, dass das in dem ausländischen Antrag beantragte (längst verstrichene, noch nicht realisierte) Eintrittsdatum für die ausländische Rente nun im Nachhinein auch als Grundlage der Berechnung der Höhe von Abschlägen von meiner deutschen Rente zugrundegelegt wird? Vielen Dank für im Voraus für Ihre Auskunft!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2025 | 17:54

Hallo julia,
als Abschlag (auch Rentenabschlag genannt) bezeichnet man die Minderung in der Rentenhöhe, die sich ergeben kann, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 14,4 Prozent.

Der Rentenbeginn im Ausland beeinflusst nicht den Rentenbeginn im Inland. Dieser hat somit keine Auswirkungen auf den Abschlag der deutschen Rente.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DaViam 26.11.2025 | 17:17
Grundsätzlich hätte die ausländische Altersrente über die deutsche Rentenversicherung gestellt werden müssen!
KSCam 26.11.2025 | 17:20
Den Rentenbeginn im jeweiligen Land bestimmen Sie durch den/die Antrag(Anträge). Kann durchaus zu verschiedenen Zeitpunkten liegen, beispielsweise Land a mit 63, Land b mit 65, etc.
juliaam 26.11.2025 | 17:28
DaVi schrieb

Grundsätzlich hätte die ausländische Altersrente über die deutsche Rentenversicherung gestellt werden müssen!

Richtig, das war mir aber 2024 leider noch nicht bewusst. Der ausländische Träger hat mich darauf auch nicht hingewiesen. Aber nun frage ich mich eben, welche Rechtsfolgen für meinen inzwischen gestellten deutschen Antrag der ausländische Antrag im Nachhinein hat.
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