Hallo Henry,
wenn Sie einen Rentenantrag stellen, wird automatisch geprüft, ob eine nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ eine Teilhabe zur Leistungen am Arbeitsplatz für Sie in Frage käme. Aufgrund des offenen Klageverfahrens ist es unabdingbar, dass das noch offene Klageverfahren mit in die Entscheidung einfließen wird. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, ob bereits eine Erwerbsminderung (EM) bei Ihnen festgestellt worden ist. Sollte bisher noch keine Entscheidung über EM getroffen worden sein, bleibt diese abzuwarten. Eine objektive Bewertung kann hier leider nicht vorgenommen werden. Ob die Antragstellung sich negativ auf Ihr Begehren einer beruflichen Reha auswirkt ist auch eine Frage des noch vorhandenen Leistungsvermögens und den Möglichkeiten, die sich dementsprechend bieten.