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Experten-Antwort

Rentenantrag im laufenden Rehaverfahren

von Henry Pump29.02.2016 | 15:19
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5 Antworten

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Ich befinde mich seit laengerem mit der DRV im Klageverfahren, um eine Umschulung zu erklagen. Die DRV will nun den Rehaantrag in einen Rentenantag umwandeln. Seit diesem Monat bin ich nun in der Grundsicherung. Meine Frage: wenn ich einen formellen Rentenantrag stelle, schadet es mir im Klageverfahren und breche ich damit mein Rehabegehren ab? Henry Pump

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henry,

wenn Sie einen Rentenantrag stellen, wird automatisch geprüft, ob eine nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ eine Teilhabe zur Leistungen am Arbeitsplatz für Sie in Frage käme. Aufgrund des offenen Klageverfahrens ist es unabdingbar, dass das noch offene Klageverfahren mit in die Entscheidung einfließen wird. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, ob bereits eine Erwerbsminderung (EM) bei Ihnen festgestellt worden ist. Sollte bisher noch keine Entscheidung über EM getroffen worden sein, bleibt diese abzuwarten. Eine objektive Bewertung kann hier leider nicht vorgenommen werden. Ob die Antragstellung sich negativ auf Ihr Begehren einer beruflichen Reha auswirkt ist auch eine Frage des noch vorhandenen Leistungsvermögens und den Möglichkeiten, die sich dementsprechend bieten.

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4 Antworten

Berniam 29.02.2016 | 19:16
Soll dass ein Witz sein Ihre Frage?????? entweder Sie begehren die Umschulung oder die Rente????? Ich denke aber dass die Klage nicht mit Erfolg gekrönt sein wird. Denn die DRV scheint Sie für Erwerbsgemindert zu halten, da gibt es natürlich keine Umschulung logischer Weise.
Schorscham 29.02.2016 | 20:18
Es sollte natürlich "investieren" heißen, bevor Rückfragen kommen. ;-)
Schorscham 29.02.2016 | 20:14
Warum nehmen Sie nicht Ihre bereits angebotene Rente an und suchen sich noch einen Nebenjob, wenn Sie sich noch für so fit halten? Anstatt mit sinnlosen Argumenten die Gerichte von ihrer eigentlichen Arbeit abzuhalten, sollten Sie Ihre Energie lieber in die Suche nach einem geeigneten Teilzeitarbeitsplatz oder Minijob inverstieren. Die Hinzuverdienstregelungen sind nämlich ziemlich großzügig!
KSCam 29.02.2016 | 21:10
Sie sollten sich mit Ihren Ärzten besprechen und Ihr Leistungsvermögen kritisch hinterfragen. Wenn die DRV und das Sozialamt Sie für erwerbsgemindert halten, scheint es derzeit ausgeschlossen, dass Sie so fit sind eine Berufsausbildung zu meistern. So gesehen scheint es mir, dass Sie sich in ein Klageverfahren verrennen, weil Sie Ihre Leistungsfähigkeit überschätzen.
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