Liebe User,
weil wir einen respektvollen Umgang wünschen, habe ich einige Beiträge gelöscht.
Ihr Admin
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Liebe User,
weil wir einen respektvollen Umgang wünschen, habe ich einige Beiträge gelöscht.
Ihr Admin
Hallo Alleswirdgut,
die Abschläge, die in Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente enthalten sind, bleiben bestehen, auch wenn Sie theoretisch eine abschlagsfreie Rente wegen Schwerbehinderung erhalten können. Für die andere Hälfte der Rente, die Sie ja noch nicht in Anspruch genommen haben, haben Sie keine bzw. nur die Abschläge, die Sie durch eine evtl. vorgezogene Altersrente hätten.
Maßgeblich ist der Grad der Behinderung, der bei Beginn der Schwerbehinderung vorliegt. Sollte gegen einen niedrigen Grad zu diesem Zeitpunkt noch ein Rechtsmittelverfahren anhängig sein, gilt dann (noch) der höhere Grad. Wird das Rechtsmittelverfahren nach Rentenbeginn zu Ihren Ungunsten beendet, spielt das für die Schwerbehindertenrente keine Rolle.
Den Zuschlag gem. § 307 i SGB VI werden Sie auch erhalten, wenn Sie am 01.07.2024 bereits eine Altersrente beziehen.
Ansonsten stimmten wir dem Beitrag von Abschläge zu.
Ich beziehe diese halbe EM-Rente schon seit 01.2018 d.h. Ich habe bereits den maximalen Abzug von 10,8 Punkten. D.h. Ich brauche keine Aktionen zu starten, die sich auf die Abzüge konzentrieren … das hat sich erledigt. Ich habe jetzt nur im Internet weitergeforscht, was mich veranlasst erst ab 01.07.2024 die AR zu beantragen, da eine EM Rentenreform ansteht, die dann Auswirkungen auf meine Altersrente hat. Vielen Dank an alle, die sich hier um meine Belange gekümmert haben.Eigentlich aber ziemlich egal, da Sie so oder so die Abschläge behalten, die Sie in der Rente wegen EM schon haben (abgesehen von eventuell danach hinzugekommen Zeiten).Das war mir tatsächlich gar nicht bewußt. Das sind 0,3 Punkte pro Monat, richtig? Ist das denn auf 10,8 maximal begrenzt? Wenn ich diese Rente bereits seit 2 Jahren erhalte, habe ich dann schon jetzt einen Abzug von 7,3 Punkten? Und heißt das im Rückschluss, dass es sich gar nicht lohnt den Gdb von über 50 zu erklangen, wenn ich sowieso erst in 01/2024 aufhören will, dann kämen ja nochmal bummelig 3,6 Punkte dazu (der Einfachheit halber auf ein Jahr gerechnet und dann käme ich schon auf 10,9) , oder erhöht sich das tatsächlich noch auf mehr als 10,8 Punkte Abzug? Danke für den Hinweis.
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