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Rentenantrag - keine Frage - nur Lob

von Miss Sophie15.11.2017 | 12:57
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag Möchte mal meine Erfahrung mit dem Rentenantrag + Bescheid hier schreiben. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Rentenantrag bei A + B Stelle am 26.09.17 gestellt. Gewünschter Rentenbeginn 01.01.18. Keine Hochrechnung gewünscht. Rentenbescheid am 11.11.17 erhalten. Es ist ein Bescheid ohne die Zeiten für 2017. Sobald das fehlende Entgelt vom Arbeitgeber gemeldet ist, wird ein neuer Bescheid erstellt und nachgezahlt. Bei dem Tempe denke ich, dass das alles noch im Januar erledigt wird. Dies finde ich eine Super Lösung, ich weiß jetzt schon, dass ich im Januar ich nicht ohne Geld da stehe. Damit kann ich gut leben. Vermutlich ging das jetzt schneller als bei Hochrechnung/Schätzung. Großes Lob an die Mitarbeiter der DRV.

10 Antworten

Angelaam 15.11.2017 | 13:17
Nee geht auch bei Hochrechnung schnell. Ob Du im Januar Rente bekommst hängt davon ab wann Dein Arbeitgeber Meldung macht.
Mr. Beanam 15.11.2017 | 13:52
Abwarten und Tee trinken. sie werden sich noch im Januar umschauen.
Miss Sophieam 15.11.2017 | 13:27
. ...Ob Du im Januar Rente bekommst hängt davon ab wann Dein Arbeitgeber Meldung macht.
Nein. Steht doch schon alles im Bescheid. Rente, KV, PV, Auszahlungsbetrag. Die Meldung vom Arbeitgeber macht es nur genauer. Nicht nur negativ schreiben - hier ist alles positiv gelaufen.
=//=am 15.11.2017 | 13:33
Bei meiner DRV DARF der Bescheid nicht VORLÄUFIG erteilt werden, wenn noch kein Entgelt (hier für 2017) vorliegt. Es soll vermieden werden, dass die Rente nach Eingang des Entgelts neu berechnet wird. Aber Hauptsache, Sie sind glücklich und zufrieden. Ich wünsche Ihnen ein schönes, gesundes und langes Rentnerdasein. :-)
Miss Sophieam 15.11.2017 | 14:00
Abwarten und Tee trinken. sie werden sich noch im Januar umschauen.
Trinke heute keinen Tee, aber eine gute Flasche Wein wird geöffnet. Bin erst selbst ganz ungläubig gewesen - aber es ist ein kompletter richtiger Rentenbescheid mit Rentnerausweis ab 1.1.18.
Mr. Beanam 15.11.2017 | 14:14
Trinke heute keinen Tee, aber eine gute Flasche Wein wird geöffnet. Bin erst selbst ganz ungläubig gewesen - aber es ist ein kompletter richtiger Rentenbescheid mit Rentnerausweis ab 1.1.18.
Ja wenn das so ist dann sind sie der glücklichste Mensch auf Erden zum wohl aber nur eine Flasche
Unwissendeam 15.11.2017 | 16:51
Hallo Miss Sophie, ich kann Ihre Begeisterung zwar verstehen, aber das Lob an die Mitarbeiter der DRV Knappschaft-Bahn-See nicht teilen. Denn der Rentenbescheid ohne das Entgelt für 2017 hätte nicht erteilt werden dürfen. Das wurde vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (leider) so festgelegt (u. a. Urteil vom 28. Juni 1990 — Az. 4 RA 57/89 —) und von den Rentenversicherungsträgern daraufhin auch verbindlich beschlossen. Das Vorgehen des Mitarbeiters der DRV Knappschaft-Bahn-See war also beschluss- und rechtswidrig (Falls der betroffene Mitarbeiter das hier liest: siehe AGFAVR 3/2008, TOP 6). Ich schreibe das hier nicht, um Ihnen die Stimmung zu verderben, sondern im Hinblick auf alle anderen User, die Ihren Beitrag lesen und daraufhin vielleicht eine Erwartungshaltung entwickeln: Verzichtet nicht auf die Hochrechnung in der Hoffnung, dass der Rentenbescheid dann schneller kommt. Das Gegenteil dürfte der Fall sein! Und ärgert Euch nicht, wenn Ihr länger warten müsst: Im Unrecht gibt es nun mal keine Gleichheit...
Angelaam 15.11.2017 | 18:06
Nein. Steht doch schon alles im Bescheid. Rente, KV, PV, Auszahlungsbetrag. Die Meldung vom Arbeitgeber macht es nur genauer. Nicht nur negativ schreiben - hier ist alles positiv gelaufen.
Dann hast Du da etwas falsch interpretiert. Was siehst Du denn als "Negativ" an? P.S. Lesen ist das eine, das Gelesene verstehen erfordert ein mindestmaß an Intelligenz.
W*lfgangam 15.11.2017 | 21:52
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
...dachte ich auch so - die Knappen, tzzz, Hellau und Alaaf, hauen einfach so mal ein Bescheid ohne Rechtsgrundlage raus. *Give me five - Antrag vom Tisch, Zielvereinbarung erfüllt, die LOB rollt aufs Mitarbeiterkonto ;-)) *hüstel – so kann 'schnelle' Verwaltung gehen, aber das ist 'Grauzone' ...und zugunsten der Antragstellerin mM hier auch vertretbar! Gruß w.
Schorscham 15.11.2017 | 22:40
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich wusste noch gar nicht, dass standardisierte Antragsbearbeitungen auch "Grauzonen" beeinhalten. Das muss für die Antragssteller nicht unbedingt von Nachteil sein. Daher ein großes Lob an alle DRV-MA, die sich nicht stur an ihre Leitfäden halten. Danke @Unwissende und @W*lfgang, für die Aufklärung! MfG
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