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Experten-Antwort

Rentenantrag - KK Rehazwang

von Mona20.10.2016 | 21:27
1113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Zuge einer chronischen Erkrankung habe ich im Januar 2016 einen Rentenantrag gestellt. Ebenso bin ich seit Januar 2016 in der Krankschreibung. Der Rentenantrag wurde zuerst abgelehnt und im Rahmen des Widerspruchverfahrens wurde mir dann eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt. Ein Rentenbescheid wurde noch nicht erlassen, da noch nicht klar ist ob auch eine Arbeitsmarktrente in Frage kommt. Mein Arbeitgeber prüft noch ob er mir einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wie lange sich dass noch alles hinzieht ist unklar. Nun kam heute Post von meiner KK: Ich habe nach Prüfung des MDK 10 Wochen Zeit einen REHA Antrag zu stellen. Die KK wusste von meinem Rentenantrag. Ebenso gibt es ein Gutachten, (dieses Gutachten wurde im laufe des Rentenverfahrens erstellt) dass eine REHA keine Besserung herbeiführen kann! Ich habe die Krankenkasse heute angerufen und darüber informiert, dass meinem Antrag auf Rente stattgegeben wurde und ich teilweise Erwerbsgemindert bin und nur noch die Rentenart unklar ist. Das interessiert sie nicht, der MDK hat entschieden (übrigens nach Aktenlage ohne mich selbst gesehen zu haben) und ich müsse nun den Antrag stellen sonst streichen sie mir das Krankengeld. Ich frage mich, was sind da für Schreibtischtäter am Werk? Wie geht die DRV mit einem solchen Antrag um, das muss doch seltsam aussehen, wenn ich jetzt einen REHA Antrag stelle wo mir gerade die teiweise ERwerbsminderung anerkannt wurde? Gibt es hier Möglichkeiten den Atnrag nicht zu stellen, wie lange sich das Ganze Arbeitgeber/DRV hinzieht ist noch unklar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Krankenkasse hat nach § 51 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Möglichkeit Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, zu einem Antrag von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb einer Frist von 10 Wochen aufzufordern.

Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.

Hält die Krankenkassen an der Aufforderung fest, empfehlen wir Ihnen, dieser nachzukommen.

Die Entscheidung über den Reha-Antrag trifft die Deutsche Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 20.10.2016 | 22:18
Hallo Mona, Tipp: stellen Sie formal für die KK den Antrag. Dafür reicht eine Terminvereinbarung zur Antragstellung EM bei der örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. Erfahrungsgemäß kommen Sie da erst in 2 - 3 Monaten zum Zug ...lassen Sie sich die formlose Antragstellung bestätigen und legen Sie die der KK vor, dann hat die erst mal 'die Klappe zu halten'/das EM-Verfahren läuft damit bereits. Etwaige tel. Nachfragen kontern Sie mit der Bitte um schriftliche 'Aufforderungen' ...oder legen einfach auf! > im Rahmen des Widerspruchverfahrens wurde mir dann eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt. Ein Rentenbescheid wurde noch nicht erlassen Ist natürlich auch für die KK/auch für Sie nur ein Cliffhanger, da die bis dahin nichts Rechtsverbindliches in der Hand haben - da können die nicht anders, als verständlicherweise den 'formellen' Weg zu gehen. Gruß w.
Schorscham 21.10.2016 | 14:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Seltsam. Als ich (vor 16 Jahren) zwecks BU-Rentenantrag das Rathaus in meinem damaligen Reha-Ort aufsuchte, brauchte ich noch nicht einmal auf einen Termin zu warten, da ich sofort dran kam. Und als meine Mutter vor 10 Jahren im Bürgeramt ihres Wohnortes Witwenrente beantragen wollte, bekam sie einen Termin für den Folgetag. Dass sich das bis heute gravierend geändert haben könnte, ist mir nicht bekannt. Und jetzt mal Hand aufs Herz: Wer angibt, nicht dazu in der Lage zu sein, einen Reha-Antrag selbst auszufüllen oder dass er dafür sogar einen DRV-Beratungstermin in weiter Ferne vereinbaren muss, obwohl es im Bekanntenkreis garantiert jemanden gibt, der beim Ausfüllen behilflich sein könnte, dann will er den Heilungsprozess entweder vorsätzlich hinauszögern oder er ist dämlich. Zumindest werden das die Krankenkassen so sehen. Und spätestens beim nächsten AU-Fall wird die Krankenkasse besonders aufmerksam und zuvorkommend sein.;-) MfG
W*lfgangam 22.10.2016 | 22:06
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
...das war doch glatt noch vor der Org-Reform der DRV – sagten Sie vor 16 Jahren ...kann ich das noch mal in Echtzeit hören? ;-), ach, und auch da lümmelten die Berater sicher noch bequem in den Beratungssesseln, schickten gelangweilt die Empfangsdamen auf die Straße, um die wenigen verwirrten RV-Kunden einzufangen - SCHORSCH, es hat sich ein 'klein' wenig geändert seit dieser Zeit ...und neue Themen/örtlich auch bedingt verschärfen die Beratungsintensität bis an die Grenzen der Belastbarkeit. Nun, kein Thema für Sie, die Rente rollt und gut so/für Sie weiterhin/Zeit zum Plaudern :-) ... Gruß w.
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