Hallo Chris,
aufgrund der recht vagen Aussagen können wir nur mutmaßen... es geht wohl um eine Altersrente für langjährig Versicherte, die frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Wenn Ihre Freundin "Baujahr" 1953 ist, gibt es diese Altersrente abschlagsfrei erst ab 65 Jahren + 7 Monate. Der Abschlag beträgt beim frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 allerdings 9,3 %.
Wenn Ihre Freundin im November 2016 63 Jahre alt geworden ist, könnte die Rente "pünktlich" zum 1.12.2016 beginnen, wenn sie die Rente bis spätestens 28.2.2017 rechtswirksam beantragt. Ist sie vor November 2016 bereits 63 geworden, ergäbe sich bei einer Antragstellung bis 28.2.2017 ebenfalls ein Rentenbeginn am 1.12.2016, dann aber mit etwas weniger Abschlag, weil sie den frühestmöglichen Rentenbeginn ab 63 in diesem Fall aufgrund der späteren Antragstellung nicht mehr "schafft".
Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.
Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.
Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.
Und ab diesem Datum ist der Rentenbeginn noch 3 Monate rückwirkend möglich. In der Antragsstelle wird man sicher das 'sinnvollste' Rentenbeginndatum ermittelt haben - nicht zuletzt gemessen an den wohl parallel noch laufenden Einkünften.
Gruß
w.
Ist das so bindend? In unserem Fall: - meine Frau erfüllt Vorraussetzung für langzeit Versicherte (35 Jahre) seit März 2016 mit Abschlag - Termin vereinbart am 07.12.2016 - Termin und Antrag gestellt am 03.03.2017 Auf Hinweis der Beraterin die Rente ab 01.10.2016 beantragt. Die Beraterin von der DRV Bund sagte, dass dies bei DRV Bund so wäre. War sich aber nicht 100% sicher ob es bei DRV Berlin-Brandenburg auch so ist. Gibt es da tatsächlich Unterschiede in der Handhabung? Terminvereinbarung haben wir natürlich schriftlich und beim Antrag hat die Beraterin auf den Anspruch des Dispositionsrechts verwiesen. Vielen Dank für Antwort. Im Übrigen waren Beratung, Aufnahme der Rentenanträge (ich auch) von der Terminvergabe bis zum Abschluss mehr als angenehm und korrekt. Hier mal ein Dank an die vielen Berater in den Ämtern und auch hier im Forum.Ende 2016 den Termin geben lassenUnd ab diesem Datum ist der Rentenbeginn noch 3 Monate rückwirkend möglich. In der Antragsstelle wird man sicher das 'sinnvollste' Rentenbeginndatum ermittelt haben - nicht zuletzt gemessen an den wohl parallel noch laufenden Einkünften. Gruß w.
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