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Experten-Antwort

Rentenantrag meiner Freundin

von Chris15.02.2017 | 09:50
2139 Ansichten
14 Antworten
Leider hatte ich gestern wegen dem Rentenantrag von meiner Freundin ein wenig Ärger mit ihr, denn sie behauptet dass die Rentenversicherung ihr gestern sagte dass sie die Rente rückwirkend seit dem Jahr 2016 bekommen würde, obwohl diese erst gestern beantragt wurde. Sie ist Baujahr 1953 hat keine Schwerbehinderung und 35 Berufsjahre mit Pflege des Sohnes und hätte jetzt bei der Rente 8.9 % Abzüge. Stimmt es wirklich dass die Rente nachgezahlt wird, ich dachte etwas anderes gehört zu haben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2017 | 10:37

Hallo Chris,

aufgrund der recht vagen Aussagen können wir nur mutmaßen... es geht wohl um eine Altersrente für langjährig Versicherte, die frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Wenn Ihre Freundin "Baujahr" 1953 ist, gibt es diese Altersrente abschlagsfrei erst ab 65 Jahren + 7 Monate. Der Abschlag beträgt beim frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 allerdings 9,3 %.

Wenn Ihre Freundin im November 2016 63 Jahre alt geworden ist, könnte die Rente "pünktlich" zum 1.12.2016 beginnen, wenn sie die Rente bis spätestens 28.2.2017 rechtswirksam beantragt. Ist sie vor November 2016 bereits 63 geworden, ergäbe sich bei einer Antragstellung bis 28.2.2017 ebenfalls ein Rentenbeginn am 1.12.2016, dann aber mit etwas weniger Abschlag, weil sie den frühestmöglichen Rentenbeginn ab 63 in diesem Fall aufgrund der späteren Antragstellung nicht mehr "schafft".

13 Antworten

taxmanam 15.02.2017 | 09:53
hat sie in der Zeit gearbeitet?
Chrisam 15.02.2017 | 09:56
ja aber nur stundenweise, da es mit dem behinderten Kind nicht anders möglich war. Krankenkasse hat für die Pflegestufe Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
Chrisam 15.02.2017 | 09:58
Chris schrieb

Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.

Meine Frage bezieht sich auf den Rentenbeginn rückwirkend mit Nachzahlung und den Abzügen von 8,9%
Akimonam 15.02.2017 | 10:21
3 Monate rückwirkend ist möglich, also gestern Antrag undrRückwirkend ab Nov. 2016 Rente. 8,9% ist damit die KV / PV gemeint? Abzüge wegen vorzeitigem Beginn werden mit 0,3% je Monat gerechnet. Also z.B. 9,6% wären 32 Monate früher.
Chrisam 15.02.2017 | 10:26
Herzlichen Dank für die Info, da war ich dann wohl im Unrecht. Mein aktueller Stand war immer, dass die Rente erst ab Antrag läuft, so kann man sich täuschen. Meine Freundin sagte die Sachbearbeiterin hat ihr die Auskunft erteilt, dass sie 8,9% Abzüge hätte.
Akimonam 15.02.2017 | 10:33
8,9% kommt mir wenig vor - rechnen Sie lieber ca. 11% ab, für KV + PV
Chrisam 15.02.2017 | 10:28
Die 8,9 % wären die Abzüge bei der Rente konnte meinen Beitrag leider nicht mehr ändern. Kranken und Pflegeversicherung gehen ja dann ebenfalls noch ab, das hat man ihr auch gesagt.
Akimonam 15.02.2017 | 10:36
8,9% kann eigentlich nicht stimmen, weil es durch 0,3 teilbar sein müßte. Also: 9,3 - 9.0 - 8,7 - oder usw.
Chrisam 15.02.2017 | 10:46
Herzlichen Dank an den Experten. Meine Freundin hat 35 Jahre Versicherungszeiten (so hat sie es mir gesagt) ich wusste noch damals hatte sie die Ausbildung gemacht und danach noch gearbeitet bis das behinderte Kind zur Welt kam. Daraufhin hat sie dann nur noch stundenweise gearbeitet und die Pflegekasse hat Beiträge für sie bezahlt. Meine Freundin ist im August 1953 geboren.
W*lfgangam 15.02.2017 | 21:20
Chris schrieb

Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.

Hallo Chris, der volle Abschlag bei Rentenbeginn 01.09.2016 wäre 9,3 % - wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt worden wäre (bis 30.11.2016). Bei Antragstellung im Februar 2017 ist der Rentenbeginn um 3 Monate früher möglich: Febr. Jan. Dez., also ab 01.12.2019 Da sich der Rentenbeginn zum 01.12.2016 um 3 Monate zum frühestmöglichen Rentenbeginn verschiebt, vermindert sich der Abschlag um 3 x 0,3 % 9,3 - 0,9 = 8,4 % wäre der richtige Abschlag ...vielleicht wurde die 4 auch als 9 gelesen ;-) Nebenfrage: Hat Ihre Freundin tatsächlich erst im Febr. den Antrag gestellt oder hat Sie sich bereits vorher zur Antragstellung einen Termin reservieren lassen - DASS wäre dann nämlich das wirksame Antragsdatum, die schriftlich Antragsaufnahmen ist für die Fristen/Abschläge ohne Bedeutung. Gruß w.
Chrisam 17.02.2017 | 12:45
Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.
W*lfgangam 17.02.2017 | 17:12
Chris schrieb

Sie hatte sich bereits Ende 2016 den Termin geben lassen und die Rente im Februar beantragt, da kein anderer Termin frei war.

Und ab diesem Datum ist der Rentenbeginn noch 3 Monate rückwirkend möglich. In der Antragsstelle wird man sicher das 'sinnvollste' Rentenbeginndatum ermittelt haben - nicht zuletzt gemessen an den wohl parallel noch laufenden Einkünften. Gruß w.
speedingam 05.03.2017 | 17:22
W*lfgang schrieb

Und ab diesem Datum ist der Rentenbeginn noch 3 Monate rückwirkend möglich. In der Antragsstelle wird man sicher das 'sinnvollste' Rentenbeginndatum ermittelt haben - nicht zuletzt gemessen an den wohl parallel noch laufenden Einkünften.

Gruß

w.

Ende 2016 den Termin geben lassen
Und ab diesem Datum ist der Rentenbeginn noch 3 Monate rückwirkend möglich. In der Antragsstelle wird man sicher das 'sinnvollste' Rentenbeginndatum ermittelt haben - nicht zuletzt gemessen an den wohl parallel noch laufenden Einkünften. Gruß w.
Ist das so bindend? In unserem Fall: - meine Frau erfüllt Vorraussetzung für langzeit Versicherte (35 Jahre) seit März 2016 mit Abschlag - Termin vereinbart am 07.12.2016 - Termin und Antrag gestellt am 03.03.2017 Auf Hinweis der Beraterin die Rente ab 01.10.2016 beantragt. Die Beraterin von der DRV Bund sagte, dass dies bei DRV Bund so wäre. War sich aber nicht 100% sicher ob es bei DRV Berlin-Brandenburg auch so ist. Gibt es da tatsächlich Unterschiede in der Handhabung? Terminvereinbarung haben wir natürlich schriftlich und beim Antrag hat die Beraterin auf den Anspruch des Dispositionsrechts verwiesen. Vielen Dank für Antwort. Im Übrigen waren Beratung, Aufnahme der Rentenanträge (ich auch) von der Terminvergabe bis zum Abschluss mehr als angenehm und korrekt. Hier mal ein Dank an die vielen Berater in den Ämtern und auch hier im Forum.
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