Hallo Oller,
Sie haben angegeben, seit 6/2011 Altersrente nach Altersteilzeit zu beziehen. Da Sie auch Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt haben, kann davon ausgegangen werden, dass im Rentenbescheid darüber entschieden wurde. Die Erhöhung auf 40 % haben Sie erst 7/2012 erhalten. Sollten Sie im Sozialgerichtsverfahren einen GdB von 50 % erreichen, wird sich die Feststellung auf Zeiten ab 7/2012 beschränken. Damit läge ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere vor, der nach § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen ist.