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Zur Experten-Antwort springenHallo Oller,
Sie haben angegeben, seit 6/2011 Altersrente nach Altersteilzeit zu beziehen. Da Sie auch Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt haben, kann davon ausgegangen werden, dass im Rentenbescheid darüber entschieden wurde. Die Erhöhung auf 40 % haben Sie erst 7/2012 erhalten. Sollten Sie im Sozialgerichtsverfahren einen GdB von 50 % erreichen, wird sich die Feststellung auf Zeiten ab 7/2012 beschränken. Damit läge ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere vor, der nach § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen ist.
Hallo Oller,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dann nicht mehr möglich, wenn der Bescheid für die Altersrente nach Altersteilzeit bestandskräftig geworden ist, und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen später beginnt, als die bereits eingewiesene Altersrente.
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