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Experten-Antwort

Rentenantrag oder Reha

von Sandra07.05.2012 | 15:44
2070 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wasist, wenn die Aufforderung für einen Reha-Antrag/Rentenantrag kommt, dass Krankengeld erst 5 Monate gezahlt wurde und kein Anspruch auf Rente besteht??? Die Genesung, bzw. volle Erwerbsminderung auf Dauer ist noch gar nicht Abzusehen und "wir" stecken noch voll in der Behandlung. Warum wird das Karnkengeld nicht weitergezahlt, solange die Behandlungen laufen? Vielen Dank schon mal für die Info!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

die Krankenkassen haben nach § 51 SGB 5 das Recht Versicherte zur Reha-Antragstellung aufzufordern. Sollten Sie der Antragstellung in einer Frist von 10 Wochen nicht nachkommen entfällt der Anspruch auf Krankengeld.

Es gilt unabhängig davon wie lange Sie bereits Krankengeld bezogen haben. Sie sollten über eine Reha-Antragstellung nachdenken.

Mit freundlichem Gruß

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

es ist alles gesagt....

Der Worte sind genug gewechselt - lassen Sie Taten sprechen...

einen schönen Tag

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Sandraam 07.05.2012 | 16:37
Danke für die schnelle Antwort, Was ist aber, wenn aufgrund der Behandlung eine Reha im Moment nicht möglich ist und sich das ganze in einen Rentenantrag wandelt? Aber gar kein Anspruch(wegen der Wartezeit) besteht? Danke auch hierfür schonmal für die Info
KSCam 07.05.2012 | 18:42
...dann hätte möglicherweise die Krankenkasse Pech gehabt und ihre Aufforderung einen Antrag zu stellen wäre "ins Leere" gelaufen.....und müsste wohl oder übel weiter Krankengeld zahlen....
Sandraam 07.05.2012 | 20:58
... ist das so???
Sandraam 07.05.2012 | 20:59
... ist das so???
W*lfgangam 07.05.2012 | 22:28
Hallo Sandra, einfach JA ...Sie folgen der Aufforderung der KK (was ein Spaß für den Rentensachbearbeiter in Kenntnis der fehlenden Voraussetzung - füllt halt den Antrag fix aus ;-) die KK bekommt eine Bestätigung über die Rentenantragstellung ...und die KK darf/muss weiterzahlen. So einfach ist das - manchmal muss man/frau das wirklich nicht hinterfragen. Zögern Sie in diesem Falle die Rentenantragsaufnahme so lange wie möglich hinaus - ggf. vereinbarten Termin aus gesundheitlichen Gründen mehrfach absagen - der Ersttermin steht, da kann die KK einfach gar nichts machen, bis das entgültig von der Rentenversicherung entschieden/abgelehnt wird (Widerspruch gegen die Ablehnung mit gut 'erfunden' Gründen bei fehlenden Versicherungszeiten verzögert die entgültige Entscheidung weiter *g ) - und die KK zahlt und zahlt und zahlt ...einfach legal, so lange Sie die Möglichkeiten/den Rechtweg beschreiten und der 'Aufforderung' der KK in dieser Weise nachgekommen sind. Alles Gute für Sie - möge es Ihnen zeitnah wieder besser gehen und diese Widrigkeiten mit der 'Krankengeldentzugsdrohung' bis dahin auf der langen Bank ruhen. Gruß w. ...kommt jetzt nicht irgend so ein 'Pisser' von wegen Sozialleistungsbetrug daher - grad mit dem Flieger aus Bangkok 'verwöhnt' gelandet - hört auf, das Gejammer kann ich nicht mehr hören, warum 'es mir sooo schlecht geht' - vielleicht hat es dem einen/der anderen an Informationen gemangelt, vielleicht deswegen auch rechtzeitig mal zu bequem gewesen sich zu informieren ...oder einfach mal wieder Beamten-Basching betrieben - ist ja viel bequemer, als sich um den eigenen Arsch im Rahmen seiner wackelnden Möglichkeiten zu kümmern! Sandras Frage ist berechtigt, weil die KK ihre Möglichkeiten einfach austestet, aber die der Versicherten dem gegenüber stehen - gesetzlich eben.
Sandraam 08.05.2012 | 08:41
Einfach nur D A N K E !!!!
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