Hallo Sandra,
die Krankenkassen haben nach § 51 SGB 5 das Recht Versicherte zur Reha-Antragstellung aufzufordern. Sollten Sie der Antragstellung in einer Frist von 10 Wochen nicht nachkommen entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
Es gilt unabhängig davon wie lange Sie bereits Krankengeld bezogen haben. Sie sollten über eine Reha-Antragstellung nachdenken.
Mit freundlichem Gruß