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Experten-Antwort

Rentenantrag ohne Krankenversicherung, zuletzt privat versichert vor 2009

von Robbie29.01.2018 | 15:59
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4 Antworten

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Ich bin 65 Jahre alt und möchte einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Leider bin ich nicht krankenversichert und da ich zuletzt vor 2009 privat krankenversichert war, kann ich nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse und auch nicht in die KVdR. Da meine Geldmittel inzwischen aufgebraucht sind, kann ich eine private Krankenkasse nicht bezahlen. Fragen: Kann ich den Rentenantrag ohne Krankenversicherung stellen oder ist das sinnlos ? Sollte ich mich zunächst mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und dann Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden, um dann den Rentenantrag stellen zu können ? Wie gehe ich in dieser Angelegenheit am besten vor ? Vielen Dank im voraus MfG Robbie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Robbie,

damit ein Rentenanspruch festgestellt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger einen vollständig ausgefüllten Rentenantrag. Damit die gesetzliche Krankenkasse prüfen kann, ob für sie eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner in Betracht kommt, muss zugleich mit dem Rentenantrag eine " Meldung zur Krankenversicherung der Rentner"( KvdR) eingereicht werden. Die Meldung , die auch die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung einschließt, muss von ihnen auch dann abgegeben werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KvdR offensichtlich nicht erfüllen. weil sie zum Beispiel seit vielen Jahren nicht mehr krankenversichert sind.

Hinsichtlich eines Krankenversicherungsschutzes wenden sie sich bitte an die letzte private Krankenkasse, bei der sie privat versichert waren.

Reichen ihre Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können sie Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.

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3 Antworten

W*lfgangam 29.01.2018 | 18:49
Hallo Robbie > Kann ich den Rentenantrag ohne Krankenversicherung stellen oder ist das sinnlos ? Nein. Beim Rentenantrag ist auch immer die künftige Krankenversicherung zu 'prüfen' und entsprechende Daten im Rentenantrag aufzunehmen. In die gesetzliche Krankenversicherung (zugleich KVdR) kommen Sie nicht, das steht nach Ihren Ausführungen schon mal fest. > Sollte ich mich zunächst mit dem Sozialamt in Verbindung setzen Da Sie demnächst die Regelaltersgrenze erreichen, käme – sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können – die 'Grundsicherung im Alter' als besondere Form der Sozialhilfe infrage. Dabei hat das Sozialamt natürlich auch die Krankenversicherung zu prüfen. Da Sie trotz bestehender Krankenversicherungspflicht nicht krankenversichert sind, käme eine Übernahme der Krankenbehandlung nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__264.html infrage. Damit wird keine gesetzliche Krankenversicherung begründet. Ob der Weg zurück in die private KV (noch) möglich ist, wird das Sozialamt prüfen und dann entsprechend auch die (künftigen) Beitragskosten tragen. Die seit 2009 aufgelaufenen Beitragsschulden gegenüber der privaten KV werden nicht übernommen, damit läuft es auf die künftige Kostenübernahme der anfallenden Behandlungskosten hinaus ... > Wie gehe ich in dieser Angelegenheit am besten vor ? Erst zum Sozialamt, die werden Sie parallel auffordern, die Regelaltersrente zu beantragen – und auch den weiteren Weg der Krankenversicherung aufzeigen. Gruß w.
KPJMKam 29.01.2018 | 18:42
Hallo. Ich denke Du hast ein grosses Problem. Es gibt seit 2007 eine Versicherungspflicht. Seit 2009 hast Du Beitragsschulden bei Deiner letzten Krankenversicherung. Die bleiben auch die kommen nicht weg. Die werden immer mehr. Es sind aber nicht alle Monate in voller Höhe. Die müssen Dich auch nehmen im Basistarif. Hast Du noch monatliches Einkommen? Bist Du verheiratet? Ist Deine Frau in einer GKV? Ich frage nur wegen einer Familienversicherung weil man daran vielleicht nicht gedacht hat. Das sollte dann vor der Rente passieren weil sonst mit dem Renteneinkommen die Grenze der Familienversicherung vielleicht überschritten wird. Wenn Du den Rentenantrag stellst geht es auch zu einer GKV und da merkt man dann das Du keinen Versicherungsschutz hast. Ich denke Du hast auch schon viel darüber gelesen aber noch zwei Links. http://www.finanztip.de/keine-krankenversicherung/ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/kran…
KSCam 29.01.2018 | 18:03
Die Rente - und zwar unabhängig von der Rentenart - können Sie jederzeit beantragen. Ob Sie privat krankenversichert sind oder gesetzlich oder auch gar nicht tut hier zunächst nichts zur Sache. Ihre letzte gesetzliche Kasse bekommt die Info über den Antrag und prüft lediglich ob Sie als Rentner in die KV der Rentner kommen oder nicht. Wenn nein, ist es "Ihr Bier" ob Sie sich versichern wollen oder wie bisher (?) nicht. Sie sind es ja auch dem im Ernstfall kein Arzt gerne helfen will, wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben. Jeder ist diesbezüglich selbst für sein Schicksal verantwortlich. Dass es sinnvoll ist sich um die Frage seiner KV zu kümmern steht außer Frage - mit dem Rentenantrag hat das gar nichts zu tun. Den Rentenantrag stellen Sie bei Rathaus, bei DRV oder einer anderen Stelle oder auch selbst, wenn Sie "selber groß" sind. Die Formulare runterzuladen (R0100, R0810) und ausgefüllt einreichen ist schließlich keine Hexerei.
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