Guten Morgen Robbie,
damit ein Rentenanspruch festgestellt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger einen vollständig ausgefüllten Rentenantrag. Damit die gesetzliche Krankenkasse prüfen kann, ob für sie eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner in Betracht kommt, muss zugleich mit dem Rentenantrag eine " Meldung zur Krankenversicherung der Rentner"( KvdR) eingereicht werden. Die Meldung , die auch die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung einschließt, muss von ihnen auch dann abgegeben werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KvdR offensichtlich nicht erfüllen. weil sie zum Beispiel seit vielen Jahren nicht mehr krankenversichert sind.
Hinsichtlich eines Krankenversicherungsschutzes wenden sie sich bitte an die letzte private Krankenkasse, bei der sie privat versichert waren.
Reichen ihre Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können sie Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.