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Experten-Antwort

Rentenantrag Pkt. 10 Andere Leistung

von HaPe17.01.2018 | 13:56
915 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich sitze gerade vor dem Rentenantrag, Altersrente für langjährig Versicherte. Mein Rentenkonto ist geklärt. Im Antrag werden unter Pkt 10 u.a. Bafög- und Arbeitslosengeldzahlungen abgefragt. In den 1980er Jahren habe ich sowohl Bafög (als Darlehen) bezogen und seit langer Zeit zurückgezahlt und auch Arbeitslosengeld für wenige Monate bezogen. Muß ich dies Unterlagen jetzt trotz geklärten Kontenverlaufs noch einmal raussuchen oder werden dort nur Zahlung innerhalb der letzte 20 Jahre abgefragt? Danke für hilfreiche Antworten Gruß HaPe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2018 | 15:18

Sehr geehrter Herr HaPe,

bei den Fragen unter Nummer Punkt10 sind nur Leistungen einzutragen, die aktuell noch bezogen werden oder bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn bezogen werden oder wurden, damit diese Stellen zum Erstattungsanspruch aufgefordert werden bzw. damit diese Leistungen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

2 Antworten

???am 17.01.2018 | 14:48
Nein, unter diesem Punkt nicht mehr um Versicherungszeiten, sondern um mögliche Erstattungsansprüche anderer Träger oder Einkommensanrechnung. Von daher sind Ihre damaligen Bezüge uninteressant.
HaPeam 17.01.2018 | 15:09
Sehr geehrter Herr HaPe, wenn diese Zeiten bereits im Versicherungsverlauf aufgeführt sind und ab voraussichtlichen Rentenbeginn aktuell nicht mehr bezogen werden, so ist diese Frage mit nein zu beantworten.
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