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Experten-Antwort

Rentenantrag R0100 / 5.3./ Beitragszeiten: Was ist mit Gründungszuschuß?

von PeterK.197603.03.2025 | 17:51
325 Ansichten
4 Antworten
Hallo, meine Frage: Gehört Gründungszuschuß auch zu den Leistungen (weil hier explizit "Übergangsgeld, Unterhaltsgeld und Eingliederungsgeld aufgelistet werden) oder ist hier "Nein" anzukreuzen? Vielen Dank. Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.03.2025 | 07:23

Hallo Herr PeterK.1976,

in der Frage 5.3 geht es nur um Leistungen der Agentur für Arbeit die entweder in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, oder als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit angerechnet werden können. 

Der Bezug eines Gründerzuschusses ist nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und eine Anrechnungszeit kann auch nicht anerkannt werden, da tatsächlich keine Arbeitslosigkeit vorliegt. 

Die Aufzählung in der Klammer ist nicht abschließend, aber der Gründerzuschuss zählt hier nicht mit zu den angesprochenen Leistungen.

3 Antworten

PeterK.1976am 03.03.2025 | 18:19
Nachtrag: Meine Frage bezüglich Gründungszuschuß bezog sich auf den Zeitraum 2009/10.
PeterK.1976am 03.03.2025 | 18:51
So letzter Nachtrag (sorry, bin etwas disorganisiert heute): Die Zeiten des Gründungszuschußes tauchen auch nicht im Versicherungsverlauf auf, bzw. sind "Lücke".
andersam 03.03.2025 | 19:07
Den Gründungszuschuss haben Sie als Unterstützung für die Startphase Ihrer Selbstständigkeit bekommen. Das ist etwas ganz anderes als die abgefragten Leistungen. Sie müssen also nein ankreuzen.
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