Hallo Herr PeterK.1976,
in der Frage 5.3 geht es nur um Leistungen der Agentur für Arbeit die entweder in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, oder als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit angerechnet werden können.
Der Bezug eines Gründerzuschusses ist nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und eine Anrechnungszeit kann auch nicht anerkannt werden, da tatsächlich keine Arbeitslosigkeit vorliegt.
Die Aufzählung in der Klammer ist nicht abschließend, aber der Gründerzuschuss zählt hier nicht mit zu den angesprochenen Leistungen.