Hallo,
bei dieser Frage geht es letztlich darum, ob die Beiträge der letzten Monate vor dem Rentenbeginn exakt in die Rentenberechnung einfließen sollen (bedeutet im Regelfall eine längere Bearbeitungszeit), oder aus Vorzeiträumen berechnet werden (sogenannte Hochrechnung).
Der mögliche Unterschied bei der Rentenhöhe (kann ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger sein) ist bei einem Minijob im geringen Cent-Bereich.
Einfach angeben, dass Sie noch Arbeitsentgelt beziehen und unter 7.6.2 angeben, ob Sie die sogenannte Hochrechnung wünschen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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