Guten Morgen,
grundsätzlich gilt: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.( gemäß § 99 Absatz 1 Satz 1 SGB VI)
Allerdings gilt innerhalb des Zeitraumes, in dem Abschläge in Kauf zu nehmen sind, besteht ein besonderes Dispositionsrecht. Damit ist es tatsächlich möglich, ausgehend vom Monat, in dem der Antrag gestellt wird, die 3-Monats-Antragsfrist nach hinten zu verschieben. Fazit: Bei Antragstellung im Juni 2026 kann die vorgezogene Altersrente rückwirkend ab 01.04.2026 bewilligt werden. Dies gilt auch für einen Umwandlungsantrag. Sollte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch ab Mitte des Jahres abschlagsfrei sein, gilt die obengenannte Frist. Da Sie aber wie oben beschriebenen vom Entgeltpunkteschutz bereits Kenntnis haben, könnten Sie auch einen Rentenbeginn mit Abschlägen wählen und so in den Genuss des unten genannten Dispositionsrecht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experten-Team
Ich kann mich diesem Kommentar zum Großteil ebenfalls anschließen. Die Hinzuverdienstgrenze betrifft das ganze Kalenderjahr und kann dem Bescheid entnommen werden. Die Widerspruchsfrist beträgt lediglich einen Monat. Von daher könnte in Betracht gezogen werden, wenn möglich, die Umwandlung zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen.
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