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Experten-Antwort

Rentenantrag rückwirkend

von Manu01.08.2025 | 07:23
626 Ansichten
4 Antworten
Mir wurde jetzt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt. Ich arbeite in Teilzeit und werde befördert, so dass ich zukünftig wohl die Zuverdienstgrenze überschreite. Ich möchte die Rente in eine Altersrente für Schwerbehinderte (währe ohne den theoretischen Abschlag zu Mitte nächsten Jahres möglich) umwandeln. Der Bestandsschutz ist mir bekannt. Ist das in diesem Fall auch bis zu 3 Monaten rückwirkend möglich? Ich möchte nämlich erst die Bestandskraft des EM-Rentenbescheides abwarten. Allen ein schönes Wochenende

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 01.08.2025 | 07:54

Guten Morgen, 

 

grundsätzlich gilt: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.( gemäß § 99 Absatz 1 Satz 1 SGB VI)

Allerdings gilt innerhalb des Zeitraumes, in dem Abschläge in Kauf zu nehmen sind, besteht ein besonderes Dispositionsrecht. Damit ist es tatsächlich möglich, ausgehend vom Monat, in dem der Antrag gestellt wird, die 3-Monats-Antragsfrist nach hinten zu verschieben. Fazit: Bei Antragstellung im Juni 2026 kann die vorgezogene Altersrente rückwirkend ab 01.04.2026 bewilligt werden. Dies gilt auch für einen Umwandlungsantrag. Sollte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch ab Mitte des Jahres abschlagsfrei sein, gilt die obengenannte Frist. Da Sie aber wie oben beschriebenen vom Entgeltpunkteschutz bereits Kenntnis haben, könnten Sie auch einen Rentenbeginn mit Abschlägen wählen und so in den Genuss des unten genannten Dispositionsrecht kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Experten-Team

2 Antworten

Uweam 01.08.2025 | 07:34
Verstehe ich nicht? Sie konnten also schon vor drei Monaten theoretisch mit 10,8 % Abzug in die Schwerbehindertenrente gehen? Wenn das der Fall ist, dann können Sie das tun. Der Beginn darf natürlich nicht vor dem Beginn der Erwerbsminderungsrente liegen. Und woher wissen Sie, ob sie über ihre persönliche Zuverdienst-Grenze kommen? Haben Sie sich die schon de Bescheid. Mein Bruder könnte zum Beispiel 60.000 € bei er teilweise Erwerbsminderungsrente dazu verdienen ohne dass diese gekürzt wurde
Warten ist unnötigam 01.08.2025 | 08:29
Ein Rentenbescheid der DRV wird automatisch nach schon einem Monat rechtskräftig, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen. Mur dewegen brauchen Sie nicht noch ein Jahr lang warten. Wie hoch Ihre persönliche Hinzhuverdienstgrenze ist, steht ja in Ihrem Rentenbescheid. Ob Sie dann über diese Grenze hinaus kommen, braucht bei Ihnen nicht zu "Befürchtungen" führen, wenn Sie die Höhe Ihrer Gehaltssteigerung kennen. Dann können Sie das leicht selber sehr genau ausrechnen. Und die Hinzuverdienstgrenze bezieht sich immer auf das komplette Kalenderjahr. Wenn Sie also zum Beispiel nur noch ein halbes Kalenderjahr ein (etwas höheres) Gehalt erzielen, und danach kein Einkommen mehr im Resthjahr, werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlicheit nicht über Ihre Hinzuverdienstgrenze kommen. Ist aber ja alles kein Problem, um hohe Summen geht es ja wohl so oder so nicht.
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