Hallo Peter,
Sie sollten Widerspruch einlegen und mit Hinweis auf das laufende Verfahren vorsorglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.12.2023 beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung
Wenn Ihre Altersteilzeit noch bis 30.11.2023 läuft sollten Sie keine Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt beantragen, da sonst bei der Altersteilzeit ein Störfall eintritt und das ganze Altersteilzeitverhältnis rückabgewickelt werden müsste. Ihr Arbeitgeber wäre bestimmt "hellauf begeistert".
Falls Sie aber als Schwerbehinderter anerkannt werden können Sie beantragen, dass Sie ab 01.12.2023 die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen anstelle der Altersrente für langjährige Versicherte möchten, da haben Sie einen geringeren Abschlag.
Das geht auch ohne dass Sie jetzt einen Widerspruch einlegen, da es der gleich Rentenbeginn wäre.
Wie soll das gehen wenn er schon den Bescheid hat über die andere Rente ab 1. Dezember. Und noch keinen Schwerbehindertenausweis. Wenn diese bestandskräftig ist, ist sie bestandskräftig.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.