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Rentenantrag und Gewerbe

von christian04.03.2008 | 14:04
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Einen schönen Guten Tag Vieleicht hat jemand einen Rat für mich. Ich bin seit einem Jahr selbständig also noch in der Startphase. Vor einem viertel Jahr hat es mich (1959 geboren) gesundheitlich stark getroffen und ich bin für unbestimmte Zeit krank geschrieben. Krankengeldbezug habe ich nicht. Rentenantrag wurde auf Anraten der Ärzte gestellt. Spielt das bei dem Rentenantrag eine Rolle oder hätte ich mein Gewerbe abmelden müssen ? Einnahmen sind zur Zeit lediglich ein paar Provisionen. Was muss ich denn sonst noch beachten? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den Rentenanspruch an sich werden folgende Positionen überprüft:

1. liegen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor (insbesondere in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles drei Jahre Pflichtbeiträge)?

2. liegt Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung vor? Ausschlaggebend dafür ist die medizinische Sachverhaltsaufklärung.

Wurde ein Rentenanspruch anerkannt, wird dann geprüft, ob ein Hinzuverdienst zum (teilweisen) Ruhen der Rente führt. Die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen können Sie einer Rentenauskunft (nicht Renteninformation) oder dem Rentenbescheid entnehmen.

Also: durch Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit an sich ist der Rentenanspruch nicht zwangsläufig eingeschränkt, wohl aber können sich Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben.

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