Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenantrag und Pflegebeiträge

von Wulf14.06.2018 | 12:11
516 Ansichten
3 Antworten
Hallo liebe User! Beim Rentenantrag wird im Rahmen der KVdR nach Kindern gefragt. Hier sind auch Stiefkinder anzugeben. Bis zu welchem Alter müssen denn die Stiefkinder in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen worden sein, damit das auch bei der Berechnung der Pflegebeiträge berücksichtigt wird? Oder spielt das Alter des Stiefkindes und die Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt gar keine Rolle, z.B. bei einem 30-jährigen Kind, dessen Vater erst im höheren Alter eine kinderlose Frau geheiratet hat? Wird bei Rentenbeginn der Ehefrau trotzdem der ermäßigte Pflegebeitrag aufgrund des schon erwachsenen Stiefkindes zu Grunde gelegt? Vielen Dank für Eure Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2018 | 13:44

Hallo User Wulf,

inwieweit ein Kind als Stiefkind bei der Pflegeversicherung anerkannt wird, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. User Schröder hat die gesetzlichen Voraussetzungen zitiert, aber eine endgültige Antwort erhalten Sie nur von Ihrer Pflegekasse, die der gesetzlichen Krankenkasse angegliedert ist.

2 Antworten

Schröderam 14.06.2018 | 13:17
Die Frage zu den Kindern steht im Zusammenhang mit dem Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Rentenbezieher. Adoptiv- und Stiefeltern sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung nicht ausgenommen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption bzw. zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits die für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 25 Abs. 2 SGB ) vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat. Bei den für die Familienversicherung in § 25 Abs. 2 SGB XI vorgesehenen Altersgrenzen des Kindes handelt es sich • generell um die Vollendung des 18. Lebensjahres, • um die Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keine Erwerbstätigkeit ausübt, • um die Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst leistet, • keine Altersgrenze, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Wulfam 14.06.2018 | 13:43
Danke für die präzise Antwort!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026