Hallo Rentenantragssteller,
sollten Sie Ihren Rentenantrag online stellen, geben Sie diesen Tatbestand in dem freien Feld, welches für Vermerke ihrerseits vorgesehen ist, an. Sollten Sie den Rentenantrag in Papierform ausfüllen, können Sie gerne ein Anschreiben verfassen und darauf hinweisen.
Wir melden die Daten an Ihre Krankenkasse und bekommen von dieser auch eine Bestätigung darüber, ob sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung