Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenantrag UND ReHa

von Elric15.05.2019 | 07:04
141 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe mal eine Frage, die mich seit ein paar Stunden bedrückt. Ich plane am 01.12.2019 in Rente zu gehen. Dazu sollte ich den Rentenantrag ca. 3 Monate vorher stellen, das wäre also am 01.09.2019. Mein Problem dabei ist, dass ich gerade einen ReHa-Antrag gestellt habe. Den kann ich, und das ist die Vorbedingung, aber nur noch stellen, wenn ich weder Rente beziehe, noch Rente beantragt habe. Das ist ja im Moment der Fall. Aber bei der DRV sagte man mir, dass die Bearbeitung des ReHa-Maßnahme derzeit ca. 4 Wochen in Anspruch nimmt. Was passiert, wenn mir dann ein Aufenthalt z.B. ab Mitte August bewilligt wird und ca. 4 Wochen dauert? Das würde dann ja mit dem Rentenantrag korrelieren, oder ?? Oder bezieht sich die Vorbedingung auf den Zeitpunkt der ReHa-Beantragung und nicht der Maßnahme an sich? Vielen Dank im Voraus Gruß Elric

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elric,

die Antwort auf Ihre Frage können Sie online in unseren rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 12 SGB VI / Ausschluss von Leistungen nachlesen. Die Lösung finden Sie unter folgendem Link:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_12R3

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

PeterTam 15.05.2019 | 07:17
Ich denke einen Antrag stellen und einen Antrag bewilligt zu bekommen sind zweierlei. Ich glaube wenn du den während der REHA einen Rentenantrag stellst, ist das kein Problem.
Ulliam 15.05.2019 | 07:34
Die Erfahrung zeigt, dass es so kurz vor der Rente meist keine Reha mehr gibt, es sei denn du hattest eine Operation. Aber versuchen kannst du es ja mal
Elricam 15.05.2019 | 07:53
Ich bin zu 40% behindert.....habe SMA.....und ich denke, die Abteilung, die für ReHa zuständig ist, weiß ja nicht, dass ich Rente beantrage....noch ist sie nicht beantragt und es "KÖNNTE" ja auch sein, dass ich bis 65 +x arbeite
oder soam 15.05.2019 | 09:10
Wenn die Rentenversicherung (RV) die Reha aus 'Altersgründen' nicht bewilligen würde, die Maßnahme aber medizinisch notwendig ist, dann geht das Ganze eben von der RV an die Krankenkasse. Zudem lautet die Frage im Antrag derzeit: "Beziehen Sie eine Rente oder haben Sie aktuell einen entsprechenden Antrag gestellt?" - somit im Augenblick ein klares 'NEIN'. Die 3 Monate Vorlauf sind eine Empfehlung - bei einem geklärten Rentenkonto sollte am Ende auch eine kürzere Laufzeit des Verfahrens genügen - im Zweifelsfall sprechen Sie das Thema beim Sozialdienst auf der Reha kurz an.
Karlam 15.05.2019 | 09:49
Auch wenn die Reha am 1.12.19 beginnen sollte, wäre es noch kein "Überschneidungsproblem". Z.B. Reha ab 01.12. Rentenantrag Ende Dezember oder Januar(falls Reha bis Jan. ginge)
Karlam 15.05.2019 | 09:49
Auch wenn die Reha am 1.12.19 beginnen sollte, wäre es noch kein "Überschneidungsproblem". Z.B. Reha ab 01.12. Rentenantrag Ende Dezember oder Januar(falls Reha bis Jan. ginge)
Elricam 15.05.2019 | 20:07
Ich hätte hier gerne mal eine Expertenmeinung. Danke !!
KSCam 15.05.2019 | 21:23
Wenn Sie die Reha so kurz vor der Rente noch "mitnehmen" möchten dürfen Sie den Rentenantrag halt erst nach der Reha stellen. Wer auf der einen Seite "so clever" sein will, muss halt dann auch "clever genug" sein mit dem Rentenantrag zu warten. Oder Sie stellen den Rentenantag frühzeitig und gefährden halt die Reha falls der Antrag vor der Bewilligung eingeht. PS: Im Sinne des Erfinders handelt der sicher nicht, der so kurz vor der Rente noch ne Reha mitnimmt, legal ist es gleichwohl....ob man das für "Abzocke" hält oder für "Ihr gutes Recht" sehen sicher nicht alle gleich.
der anderenam 16.05.2019 | 06:46
KSC hat schon Recht: solange Sie den Rentenantrag nach der Reha stellen, haben Sie nichts zu „befürchten“. Die Möglichkeit einer Umdeutung werden Sie ja sicher in Betracht gezogen haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026