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Experten-Antwort

Rentenantrag und Wohnsitzverlegung ins Ausland

von Andreas16.08.2024 | 14:26
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich möchte den Rentenantrag stellen, um ihn im November zu erhalten; gleichzeitig werde ich ab November dauerhaft nach Griechenland ziehen (ich werde mich aus Deutschland abmelden): Welche Adresse und welches Bankkonto soll ich heute im Rentenantrag angeben? Kann ich schon auf das in Griechenland verweisen? Erhalte ich dann in Griechenland meine Bruttorente? Danke schön.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

im Rentenantrag würde ich noch die aktuelle Anschrift angeben. Dass Sie dauerhaft nach Griechenland verziehen, sollten Sie aber nennen, da sich danach entscheidet, wer Ihren Rentenantrag bearbeitet. Sollten Sie nicht bei der DRV Bund oder bei der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert sein, wird Ihr Rentenantrag durch die DRV Baden-Württemberg bearbeitet werden.

Ob Sie  weiterhin über die deutsche Krankenkasse in Griechenland versichert sind, entscheidet Ihre Krankenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung ist diesbezüglich nur Weisungsempfänger. Erst nach Mitteilung Ihrer Krankenkasse entscheidet sich, ob Sie Ihre Rente brutto oder netto überwiesen bekommen.

Bezüglich Versteuerung erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt Neubrandenburg. Dieses sollte für "Auslandrenten" zuständig sein.

Sofern Sie Ihre Rente auf ein Auslandskonto überwiesen bekommen möchten, wäre es wichtig, wenn Sie das Formular A1310 (Zahlungserklärung) ausgefüllt und von der griechischen Bank unterschrieben und gestempelt einreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

Auswandernam 16.08.2024 | 15:06
Geben Sie Ihre aktuellen Kontaktdaten an und weisen Sie schon darauf hin, dass Sie voraussichtlich auswandern werden und dann sehr zeitnah die neue Adresse mitteilen werden (oder teilen Sie die neuen Daten schon mit, falls schon bekannt). In welchem Land dnn die Rente zu versteuern ist, ist dann zu klären. Ebenso die Frage nach den Sozialversicherungen (zum Beispiel Krnkenkasse). Vom Grundsatz her sind deutsche gesetzliche Renten in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn man im Ausland lebt. Das können Sie ja aber noch in Erfahrung bringen, wie das mit Griechenland genau funktioniert. Dafür ist aber nicht die DRV zuständig. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Schadeam 16.08.2024 | 16:15
Wenn Sie im November in Griechenland leben und die Novemberrente am 29.11. fällig wird, ist es sinnvoll den Antrag um die griechische Anschrift und die griechische IBAN zu ergänzen. Und zusätzlich mitzuteilen ab wann Sie postalisch nicht mehr in D sondern in GR zu erreichen sind. Und vor dem Umzug klären Sie mit der Krankenkassen den Status als Rentner. Wenn Sie künftig in GR krankenversichert wären, wird in D kein Beitrag zu KV und PV abgezogen - aber das entscheidet die Krankenkasse. Wer mitdenkt, löst sein deutsches Bankkonto erst dann auf, wenn er die erste Zahlung aufs neue Konto in GR erhalten hat 8gilt nicht nur für Rente sondern auch für andere Geldeingänge). Käme die November- und Dezemberrente (warum auch immer) noch aufs Konto in D, kann man das Geld dann problemlos transferieren - online banking lässt grüßen. Blöd wäre nur wenn die Zahlung am 29.11. noch aufs Konto in D kommt und die Bank es an den Postrentendienst zurückschickt, weil das Konto aufgelöst ist (und die Bank die griechische Bankverbindung nicht kennt). Da hilft es manchmal mitzudenken, s.o.
neidischam 17.08.2024 | 15:27
Glückwunsch, gute Entscheidung. Ich wäre auch gerne aus diesem Land abgehauen, es ist nicht mehr zum aushalten, aber es ist leider nicht ganz so einfach. Wie für unsere "Gäste" --------
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