Hallo Gudrun Marten,
im Forum kann der individuelle Einzelfall nicht beurteilt werden.
Sie können bei der Berufsgenossenschaft nachfragen, ob die aktuellen und die Daten ab 01.07.2016 dem zuständigen Rentenversicherungsträger bereits übermittelt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann fragen Sie auch nochmal bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihres Mannes nach. Sofern alle weiteren Unterlagen dort vorliegen, sollte dem umgehenden Versand des Rentenbescheides nichts im Wege stehen.