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Rentenantrag - welches Datum gilt als Rentenbeginn?

von Langzeitkrank06.03.2014 | 05:58
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Ich war letztes Jahr 5 Wochen im Krankenhaus, danach mußte ich 4 Wochen zur Reha. Es wurde dort festgestllt, dass ich im Grundsatz nur noch 3-6 Std arbeiten kann. Ich wurde AU entlassen. Nach einigen Wochen AU flatterte mir ein Schreiben der DRV ins Haus: Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt als Rentenantrag, da bei Ihnen teilweise EM festgestellt wurde- Ihrem Antrag können wir nicht entsprechen, da Sie trotz Aufforderung die Rentenantragsvordrucke nicht eingereicht haben. Dies habe ich nicht getan, da sich miene Krankheit verschlimmert hat und ich auch weiterhin nicht arbeitsfähig war und bin. Was bringt mir da eine Teilrente außer finanziellem Verlust. Jetzt läuft in Kürze mein Krankengeld aus und ich bin gezwungen einen Antrag auf volle EM zu stellen. Ist das Datum des Antrags auf volle EM als Rentenbeginn gültig oder gilt schon der Beginn des Krankenhausaufenthalts bzw. der Reha als Rentengeginn. Oder kann ich das Datum dann frei wählen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Der Rentenbeginn ist abhängig vom Leistungsfall und der tatsächlichen Antragstellung. Der Leistungsfall wird anhand von ärztlichen Unterlagen (Begutachtungen etc.) bestimmt.

2. Um den Anspruch auch in der Höhe bestimmen zu können, ist ein formeller Antrag (zumindest für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) erforderlich.

3. Gleichzeitig sollten Sie einen Verschlimmmerungsantrag (Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung) stellen. Auch dieser Rentenbeginn richtet sich danach, wann der Antrag gestellt und der Leistungsfall eingetreten ist.

4. Damit keine Ansprüche verloren gehen, sollten Sie unverzüglich die entsprechenden Anträge stellen.

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11 Antworten

Nick L. Beckam 06.03.2014 | 06:57
Der Rentenbeginn ist abhängig vom Leistungsfall und der tatsächlichen Antragstellung. Der Leistungsfall, d. h. seit wann Sie erwerbsgemindert sind, steht schon fest. Und da man Ihren Antrag auf Reha nun in einen Rentenantrag umgedeutet hat, steht auch das Datum der wirksamen Antragstellung schon fest, so dass auch der Rentenbeginn hierdurch schon bestimmt ist und Sie ihn nicht frei wählen können. Er ist lediglich „nur“ noch abhängig davon, ob Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind oder befristet. Nachlesen können Sie diese gesetzliche Regelung in §§ 99 Abs. 1 und 101 Abs. 1 SGB VI. Um Ihren Anspruch auf Rente nun auch der Höhe nach feststellen zu können, wird ein formeller Antrag von Ihnen benötigt, in dem Sie diverse Angaben machen, die zur Berechnung gebraucht werden. Wenn Sie diesen nun noch stellen, gilt das in Ihrem Fall wohl als „Nachholung der Mitwirkung“, so dass die o. g. Daten hiervon nicht berührt werden. Bisher hat man Ihnen die Rente wohl wegen fehlender Mitwirkung versagt. Da sich Ihre Krankheit nach Ihren Angaben nun verschlimmert hat, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie vielleicht nun auch voll und nicht mehr „nur“ teilweise erwerbsgemindert sind.
Langzeitkrankam 06.03.2014 | 07:23
Hallo Nick.L. Beck, eben darum geht es, um einen neuen Antrag auf volle Erwerbsminderung. Meines Erachtens handelt es sich um einen neuen Antrag, da ich ja nicht die Teilerwerbsrente, beantrage, die ja festgestellt wurde
Nick L. Beckam 06.03.2014 | 07:42
Ja, so meinte ich es auch. Sie stellen einen ersten (formellen) Antrag für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und wegen der Verschlimmerung gleichzeitig einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung sozusagen als Folgerente. Seit wann halten Sie sich denn für voll erwerbsgemindert? Lag Ihrer Meinung nach schon von Beginn an volle Erwerbsminderung vor, so dass Sie die Einschätzung einer teilweisen Erwerbsminderung für falsch halten, oder waren Sie Ihrer Meinung nach nach der Reha tatsächlich „nur“ teilweise erwerbsgemindert und die volle Erwerbsminderung ist erst später durch Verschlimmerung der Erkrankung eingetreten? Auch dann kommt es in erster Linie darauf an, seit wann überhaupt volle Erwerbsminderung vorliegt, wenn sie denn vorliegt. Dieser Leistungsfall würde ebenfalls ermittelt und ein Rentenbeginn richtet sich abhängig hiervon nach den genannten Vorschriften.
Betrogeneam 06.03.2014 | 11:43
Nette Antworten. Wer's glaubt, wird selig. Wenn man Pech hat, wird man so behandelt, als hätte man sein ganzes Leben lang nie gearbeitet. Das Datum des Leistungsfalles wird so gelegt, wie es der DRV am besten in den Kram passt. Wir wollen doch mal alle bei der Wahrheit bleiben. Die DRV sollte sich in Grund und Boden schämen.
Betrogeneam 06.03.2014 | 13:36
Bin leider gesundheitlich nicht mehr in der Lage, Ihren "Stammtisch" zu besuchen und irgendwelche Geschichten zu erzählen oder lauthals Stammtischparolen zu brüllen.
xxxxxam 06.03.2014 | 16:38
groko=großkotz?
...am 06.03.2014 | 17:10
GroKo = Große Koalition....
GroKoam 06.03.2014 | 17:00
Ja
xxxxxam 06.03.2014 | 17:31
das auch noch :-))
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