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Experten-Antwort

Rentenantrag WfbM

von Jens26.01.2021 | 16:35
143 Ansichten
13 Antworten

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Hallo Wenn ich einen Rentenantrag bei der DRV am Laufen hab, während ich als erwerbsunfähig eingestuft bin, was passiert, wenn ich wieder in einer WfbM anfange, und dann der Rentenbescheid negativ ausfällt? Spielt das eine Rolle für meine Beschäftigung in einer WfbM? Ist es sinnlos, während des Antrages in so einer Einrichtung anzufangen? Ist das überhaupt möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jens,

grds. ist es möglich in einer geschützten Einrichtung wie der WfbM auch während eines offenen Rentenverfahrens eine Beschäftigung aufzunehmen. Ob Sie dort eine Beschäftigung ausüben werden entscheidet der zuständige Träger - nicht die DRV. Setzen Sie sich deswegen bitte mit der WfbM in Verbindung um zu klären, ob man Ihnen dort einen Arbeitslatz zur Verfügung stellen kann.

Die Aufnahme der geplanten Beschäftigung stellt seitens DRV grds. keinen Nachteil dar.

Sollte der Rentenantrag negativ ausgehen, müsste man anhand des dann vorliegenden Bescheides zunächst prüfen, warum eine Ablehnung erfolgte.

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12 Antworten

B&Wam 26.01.2021 | 16:48
Bitte in der WfbM nachfragen. Meines Wissens nimmt die WfbM eine separate Begutachtung vor, ob man auf dem ersten Arbeitsmarkt noch tätig sein kann. Umgekehrt haben auch nicht alle in der WfbM eine EMR. Für viele ermöglicht die Tätigkeit es erst, einen EMR-Anspruch zu erhalten. Ob der Bescheid der DRV eine umfassende Bedeutung für die Tätigkeit in der Werkstatt hat, kann diese dann am Besten beurteilen.
Jensam 26.01.2021 | 16:55
Danke für die Arbeit. Werde ggf. mal bei der Werkstatt nachfragen, wie sich das verhält. :)
Jensam 26.01.2021 | 16:58
Arbeit = Antwort
nicht ganzam 26.01.2021 | 17:54
Wenn Sie in einer WfbM beteut werden wollen, kann man da nicht einfach anfangen. Da muss jemand die Kosten übernehmen. Und dieser jemand wird bei Ihnen voraussichtlich für die erste Zeit die DRV sein. Wenn die DRV feststellt, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, wird es auch nichts mit der WfbM.
So aber auch nichtam 26.01.2021 | 18:30
Entscheidend ist eher die Eigenschaft als Behinderter und nicht zwangsläufig die Erwerbsminderung. Die Werkstätten sind sogar dafür da, jedem Behinderten, unabhängig von der Art und Schwere, einen Arbeitsplatz anzubieten. Ob und inwieweit der Behinderte wofür tauglich ist, wird dabei geprüft
Jensam 26.01.2021 | 19:03
Ich muss dazu sagen, ich war schon mal in der WfbM. Aber ich weiß echt nicht mehr wer der Kostenträger war, sorry!! Muss ich mal nachgucken. Aber wenns die DRV übernehmen würde, dann würde sich das doch mit dem Rentenantrag beißen, oder? Ich seh da gerade nicht durch. ;)
nicht ganzam 26.01.2021 | 20:00
Nein, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Für die Aufnahme in eine WfbM ist das Vorliegen einer Erwerbsmnderung sogar Voraussetzung. @so aber auch nicht Lesen Sie doch mal § 219 SGB IX. Die WfbM ist eine Einrichtung für Menschen, die aktuell nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Es wird also sehr viel mehr als nur das Vorliegen einer Behinderung gefordert.
Jensam 27.01.2021 | 09:29
Ich danke für die Antworten. :-)
Jensam 27.01.2021 | 10:02
Sorry, muss noch mal kurz nachbohren: wer hat hier schlußendlich das letzte Wort? Die WfbM oder die DRV. Wenn die DRV sagt, ich bin erwerbsfähig, muss ich dann in der WfbM aufhören oder wird das dann noch mal zusätzlich von der WfbM geprüft?
nicht ganzam 27.01.2021 | 10:16
Nachtrag: Wenn Sie schon mal in einer WfbM waren, sollte es aber wieder klappen.
nicht ganzam 27.01.2021 | 10:14
Wenn Sie in eine WfbM aufgenommen werden wollen (nicht als Arbeitnehmer eingestellt), dann entstehen der WfbM Kosten. Die muss irgendjemand zahlen. Nach dem SGB IX kommen für die erste Zeit die DRV, die AfA und auch die BG (bei Arbeitsunfall) in Frage. Wer konkret zuständig ist, ist im Gesetz geregelt. Raussuchen können Sie sich das nicht. Wenn jetzt bei Ihnen die DRV zuständig wäre und feststellt, dass Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, wird Ihr Antrag auf Kostenübernahme für die WfbM ebenfalls abgelehnt. vielleicht bietet man Ihnen dann eine andere LTA-Leistung an, aber WfbM gibt es definitiv nicht. Und wenn niemand die Kosten trägt, nimmt die WfbM Sie nicht auf. Wenn jetzt die AfA zuständig ist, greift die erfahrungsgemäß auf bereits vorliegende Gutachten, auch von der DRV, zurück. Und dann ist es fraglich, ob die AfA übernimmt, wenn die DRV sagt erwerbsfähig.
Jensam 27.01.2021 | 10:28
Ich danke für die Antwort. Und alle Antworten. Super hilfreiche Seite!
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