Hallo, Jens,
grds. ist es möglich in einer geschützten Einrichtung wie der WfbM auch während eines offenen Rentenverfahrens eine Beschäftigung aufzunehmen. Ob Sie dort eine Beschäftigung ausüben werden entscheidet der zuständige Träger - nicht die DRV. Setzen Sie sich deswegen bitte mit der WfbM in Verbindung um zu klären, ob man Ihnen dort einen Arbeitslatz zur Verfügung stellen kann.
Die Aufnahme der geplanten Beschäftigung stellt seitens DRV grds. keinen Nachteil dar.
Sollte der Rentenantrag negativ ausgehen, müsste man anhand des dann vorliegenden Bescheides zunächst prüfen, warum eine Ablehnung erfolgte.