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Experten-Antwort

Rentenantrag zum 01.08.2024 gestellt

von Christa 05.08.2024 | 12:12
299 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe einen Rentenantrag zum Renteneintritt am 01.08.2024. Da ich ja noch keinen Bescheid oder Rentenausweis habe, muss ich dann solange weiter arbeiten bis der Bescheid oder Ausweis da ist? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa,

auch wenn der Rentenbescheid noch nicht vorliegt, haben Sie sicher vor oder bei der Rentenantragstellung geklärt, dass die Voraussetzungen für die Rente zum 1.8.2024 erfüllt sind?! Dann beginnt die Rente zu diesem Datum, auch wenn der Bescheid noch nicht vorliegt.

Sie können über den Rentenbeginn weiter arbeiten, wenn das mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist, sofern Sie bereits gekündigt haben o.ä. sind Sie aber nicht verpflichtet weiter zu arbeiten.

 

Grüße vom Expertenteam

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4 Antworten

Renteam 05.08.2024 | 12:55
Sie können machen was Sie wollen. Bleiben Sie zu Hause und warten auf den Bescheid oder gehen Sie arbeiten. Wie es Ihnen beliebt
AGam 05.08.2024 | 12:57
Es geht ja wohl um eine Altersrente. Da ist eher die Frage, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber ausgemacht haben. Auch Sie müssen nämlich Kündigungsfristen beachten, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Schadeam 05.08.2024 | 13:43
Ergänzend: bis zur Fälligkeit der Augustrente sind noch ein paar Wochen Zeit. Der Bescheid kann noch kommen. Rufen Sie im Zweifel bei der Sachbearbeitung an. Außerdem heißt Altersrente seit 2023 nicht mehr, dass man gleichzeitig aufhören muss zu arbeiten - das sind 2 verschiedene Themen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Menschen, die eine kurze Zeit mit Erspartem oder anderem Einkommen überbrücken können, falls die erste Zahlung nicht pünktlich käme. Für diesen Satz bekomme ich jetzt sicher wieder Prügel von den "üblichen Pöblern/Motzköpfen".
Mimimiam 05.08.2024 | 13:53
Du kannst auch deinem Chef endlich mal sagen, was du so von ihm hälst. Wenn du Glück hast, stellt er dich sofort bezahlt von Arbeit frei.
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