Hallo Christa,
auch wenn der Rentenbescheid noch nicht vorliegt, haben Sie sicher vor oder bei der Rentenantragstellung geklärt, dass die Voraussetzungen für die Rente zum 1.8.2024 erfüllt sind?! Dann beginnt die Rente zu diesem Datum, auch wenn der Bescheid noch nicht vorliegt.
Sie können über den Rentenbeginn weiter arbeiten, wenn das mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist, sofern Sie bereits gekündigt haben o.ä. sind Sie aber nicht verpflichtet weiter zu arbeiten.
Grüße vom Expertenteam