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Rentenantrag zurückziehen

von TanjaH02.02.2008 | 21:35
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, kam man einen Rentenantrag, den man selber gestellt hat, zurück nehmen? Das Besondere hierbei: der Antragsteller erhält ALG II. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Tanja H

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann ein Rentenantrag bis zur Bestandskraft des Bescheides(= 1 Monat nach Bekanntgabe) zurückgenommen werden. Probleme könnte natürlich die ARGE machen, weil das ALG II eine Bedürftigkeitsleistung und damit eine nachrangige Sozialleistung ist. Regelmäßig erhält die ARGE einen Bescheigsabdruck, um entsprechend auf den Rentenbezug reagieren zu können. Die Wiederaufnahme der ALG II-Zahlung könnte mit Schwierigkeiten behaftet sein.

2 Antworten

bekissam 03.02.2008 | 01:27
Wenn dem Rentenantrag keine Aufforderung eines Leistungsträger vorausgegangen ist, einen Reha-Antrag zu stellen, ist Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt und Sie können den Antrag sogar noch vor Bindung des Bescheides zurücknehmen. Das sollten Sie schriftlich oder zur Niederschrift (z. B. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung) erklären.
Amadéam 03.02.2008 | 08:59
Als ALG II-Bezieher war Ihr Bekannter verpflichtet, dem Leistungsträger über die Rentenantragstellung zu informieren. Evtl. kann dieses zu Problemen führen. Handelt es sich um eine abschlagsfreie Rente? Dann wird es - wegen des Nachranges von Bedürftigkeitsleistungen gegenüber allen anderen Sozialleistungen - nichts mit der Antragsrücknahme. Es ist ggf. § 46 SGB I zu beachten. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0104… Ihr Bekannter sollte sich vorab mit der ALG II-zahlenden Stelle in Verbindung setzen.
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