Hallo Horst,
innerhalb eines Monats nach Zustellung eines Bescheides kann ein Widerspruch eingelegt und somit der Rentenantrag zurückgenommen werden. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen ist die Höhe einer Altersrente bei vorherigem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besitzgeschützt. Eine Steigerung der Altersrentenhöhe kann sich lediglich ergeben, wenn nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente weitere Beiträge eingezahlt worden sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Entgeltpunkte der neuen Beiträge die Höhe der bereits bei der Erwerbsminderungsrente gutgeschriebenen "Zurechnungszeit" überschreiten. Wir empfehlen Ihnen einen Termin zur Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.