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Experten-Antwort

Rentenantrag zurückziehen nach Bescheid

von Horst11.02.2022 | 12:44
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Ich bin 100% Erwerbsminderungsrentner (unbefristet) und 60 % schwerbehindert. Normalerweise könnte ich (Jahrgang 1958) mit 66 in die reguläre Altersrente gehen oder auch quasi sofort. Ich habe um Auskunft über die Rentenhöhen gebeten, damit ich einen Vergleich habe. Leider wird die Berechnung mit dem schriftlichen Hinweis verweigert, dass man keine Zeit dafür habe. Mehrere Anläufe, erst selbst und dann über die lokale Rentenberatungsstelle wurden mit der obigen Aussage mehrfach abgeschmettert. Da die erste Anfrage bereits aus 2020 stammt, ist meine Geduld nun erschöpft. Ich beabsichtige, in den nächsten Tagen den inoffiziellen Hinweisen zu folgen und einen Rentenantrag ab nächst erreichbaren Termin zu stellen. Dadurch erhalte ich dann die aktuelle Rentenhöhe und kann sie mit der vorliegenden Berechnung zum 66. Lebensjahr vergleichen. Gegebenenfalls ziehe ich meinen Rentenantrag dann zurück. Wenn ich das richtig verstehe kann ich das binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides tun, d. h. solange die Widerspruchsfrist noch läuft? Ist dem so? ich weiß, dass dieses bei der DRV deutlich mehr Arbeit verursacht. aber ich weiß mir nicht mehr anders zu helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst,

innerhalb eines Monats nach Zustellung eines Bescheides kann ein Widerspruch eingelegt und somit der Rentenantrag zurückgenommen werden. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen ist die Höhe einer Altersrente bei vorherigem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besitzgeschützt. Eine Steigerung der Altersrentenhöhe kann sich lediglich ergeben, wenn nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente weitere Beiträge eingezahlt worden sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Entgeltpunkte der neuen Beiträge die Höhe der bereits bei der Erwerbsminderungsrente gutgeschriebenen "Zurechnungszeit" überschreiten. Wir empfehlen Ihnen einen Termin zur Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

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4 Antworten

Siehe hieram 11.02.2022 | 13:08
Hallo Horst, Ihr Unmut ist verständlich, zumal seit 2020 ja eigentlich ausreichend Zeit war, mal eine Probeberechnung zu erstellen. Aber unabhängig davon... Ihre EM-Rente ist unbefristet, d.h., sie wurde bis zum Regelrentenalter bewilligt. Das erreichen Sie in 2024. Die Altersrente wird dann in gleicher Höhe weiter bezahlt wie die bisherige EM-Rente. An der Höhe ändert sich vermutlich also nichts. Es gibt also keinen wirklichen Grund, dass Sie nun die SB-Rente beantragen. Außer, Sie wollen noch einmal durchstarten und von den erhöhten Zuverdienstgrenzen, die zumindest noch für 2022 gelten, profitieren? Auch eine unbefristete EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Aber auch davor müssen Sie keine Bedenken haben, denn wenn das bei Ihnen anfallen sollte, ziehen Sie 'dann' Ihr AS aus dem Ärmel: 'hier ist mein SB-Ausweis, ich beantrage ab sofort die SB-Rente'. Je nach Ihrem Geburtsmonat ist diese ab Monat xx in 2022 abschlagfrei, so dass dann bei der notwendigen Neuberechnung keine weiteren Abschläge auf bisher noch nicht bewertete Zeiten anfallen würden, also wieder im Ergebnis gleiche Höhe wie EM-Rente. Sie können sich also auch den 'Wartestress' sparen und es einfach so weiter laufen lassen wie bisher. Davon abgesehen wäre es aber auch so möglich, wie Sie es als 'Ausweg' planen, Rente beantragen und dann zurückziehen. Aber damit machen Sie nicht nur der DRV unnötige Arbeit sondern auch sich selbst, denn auch dadurch wird sich wohl nichts an der Höhe der Rente ändern. Bleiben Sie also einfach geduldig und vermeiden Sie für sich selbst unnötigen Stress. Alles Gute!
W°lfgangam 11.02.2022 | 17:44
Hallo Horst, ja, binnen eines Monats nach Zustellung können Sie mittels Widerspruch Ihren Rentenantrag zurückziehen. Gruß w. PS: "Leider wird die Berechnung mit dem schriftlichen Hinweis verweigert, dass man keine Zeit dafür habe. (...) Da die erste Anfrage bereits aus 2020 stammt, ist meine Geduld nun erschöpft." Richten Sie eine Beschwerde an den Geschäftsführer Ihrer DRV - oben weiß man nicht zwingend, dass unten schon lange die Jauche um die Schreibtische läuft/die Zwischenhierarchien den Duftstein reinlegen!
Horstam 15.02.2022 | 07:02
Die bekommen die Auskunft ja auch nicht...
Stimmtam 15.02.2022 | 10:44
Hallo Horst, "Wir empfehlen Ihnen einen Termin zur Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren."
Die bekommen die Auskunft ja auch nicht...
Wo er Recht hat, hat er Recht!
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