Hallo Nochneuling,
natürlich können Sie den Rentenantrag zurücknehmen, solange Sie noch keinen bindenden Rentenbescheid vorliegen haben.
Inwieweit durch eine spätere erneute Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden können, sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.