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Rentenantrag zurückziehen wegen Rahmenfrist KVdR

von Nochneuling27.11.2012 | 14:04
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3 Antworten

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Hallo, bin 63 Jahre und meine Altersteilzeit endet am 31.12.2012. Ich habe deshalb am 31.10.2012 einen Rentenantrag gestellt. Nun hat mir meine KV mitgeteilt, dass mein Antrag zur KVdR abgelehnt wurde, mir fehlen 1 Monat und 21 Tage. Ich habe mir jetzt einen Rechner zur Berechnung der Rahmenfristen erstellt, da ich im Netz nichts brauchbares gefunden habe. Laut diesem würde ich die Rahmenfristen einhalten wenn ich den Antrag am 25.1.2013 stellen würde. Nun meine Fragen: 1.) Kann ich den Antrag zurückziehen? 2.) Dann um sicher zu gehen erst am 31.1.2013 einen erneuten Rentenantrag zum 1.1.2013 stellen ohne dabei Abzüge zu bekommen? 3.) Wenn ich mich dann freiwillig für Januar weiter in der KV versichere, wird dies auch angerechnet? Oder ist so ein Konstrukt nicht möglich? Danke im Voraus Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nochneuling,

natürlich können Sie den Rentenantrag zurücknehmen, solange Sie noch keinen bindenden Rentenbescheid vorliegen haben.

Inwieweit durch eine spätere erneute Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden können, sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

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2 Antworten

Knut Rassmussenam 27.11.2012 | 14:27
Dreimal ja! Fragen Sie aber auf jeden Fall bei der Krankenkasse nach, ob es eventuell Sonderregelungen bei einer Antragsrücknahme gibt. Dies wäre allein Krankenversicherungsrecht und kann hier nicht geklärt werden.
Nochneulingam 27.11.2012 | 15:59
Erstmal Danke für die Antworten, werde als erstes meinen Antrag zurückziehen. Zur Info für Andere Habe mit meinem KV Sachbearbeiter es soweit geklärt, dass ich mich einen Monat freiwillig versichere um dann einen erneuten Antrag zu stellen. Es den Mitarbeitern meiner KV nicht möglich eine Abfrage für die Zukunft zu erstellen. Werde somit erst am Tag der Antragsstellung eine Überprüfung durchführen lassen.
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