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Experten-Antwort

Rentenantragmitgliedschaft KV

von abyi19.05.2025 | 13:18
180 Ansichten
9 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe bis Ende 2025 ALG1 (Anspruch 24 Monate). Bis zum Eintritt in die Altersrente für langjährig Versicherte (Voraussetzungen dafür sind erfüllt) stehen noch 15 Monate im Raum. Innerhalb der Rahmenzeit bin ich zu 100% gesetzlich krankenversichert, die Vorversicherungszeit für die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR ist erfüllt. Die DRV "empfiehlt" eine Rentenantragstellung ca. 3 Monate vor Renteneintritt, meine Antragstellung wäre allerdings auf 15 Monate vor Renteneintritt datiert. Frage "zum Thema Rente": wann ist der früheste mögliche Zeitpunkt für die Rentenantragstellung, um die gesetzliche Krankenversicherung im Sinne der Rentenantragmitgliedschaft zu begründen? SGB V § 189 besagt nichts über "erweiterte" Fristen. Ergänzend: wo könnte ich entsprechendes nachlesen (und verstehen), gibt es BSG-Urteile zu diesem top? Besten Dank für ihre Unterstützung abyi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2025 | 08:17

Guten Tag abyi .

Die Rahmenzeit wird ermittelt, indem die zweite Hälfte  des Zeitraumes  vom Beginn des ersten Pflichtbeitrages bis zur Antragstellung genommen wird. Nach Ihren Angaben waren sie in diesem Zeitraum durchgehend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Lücke von 10 Monaten dürfte in diesem Fall keine negativen Auswirkungen haben. Eine Antragstellung ist grundsätzlich drei Monate vor Rentenbeginn vorzunehmen. Dies ist aus verfahrenstechnischer Sicht auch immer zu empfehlen. Eine Ablehnung darf erfolgen, wenn der Rentenantrag vor 12 Monaten vor Rentenbeginn gestellt wird. Bedeutet im Falle einer möglichen Fristwahrung der 9/10 Belegung, könnte auch bereits 12 Monate vor Rentenbeginn dieser Rentenantrag erfolgen. 

Die Prüfung und Entscheidung liegt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Empfehlenswert ist eine Vorsprache bei Ihrer Krankenkasse. Klären Sie ganz konkret die Voraussetzung der Krankenversicherung der Rentner. Weiterhin ist zu klären, ob eine Familienversicherung bzw. freiwillige Krankenversicherung für Sie in Frage kommt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

8 Antworten

Schadeam 19.05.2025 | 14:26
Wenn ein Antrag auf Altersrente mehr als 6 Monate zu früh gestellt wird, wird er höchstwahrscheinlich abgelehnt und im Sande verlaufen. 15 Monate vorher sind Blödsinn, weil die DRV Sachbearbeitung das "Zeug rumliegen hätte und nicht bearbeiten kann". Verschonen Sie damit die Bürokratie - ist das überhaupt nötig, wenn bislang 100% der Rahmenzeit erfüllt sind? Es reichen doch 90% und pro Kind gibt es 3 Jahre. Fragen Sie nochmal bei der Krankenkasse nach bevor Sie einen unsinnigen Antrag stellen.
KKam 19.05.2025 | 15:00
Eine derart frühe Antragstellung wird nicht von der Rentenversicherung akzeptiert werden und es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie sich auf diesem Wege die Rentenantragsmitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse sichern können. Auf derartige „Tricksereien“ muss man erst mal kommen. Detaillierte Auskunft dazu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Halloam 19.05.2025 | 17:00
Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller kostet Dich das gleiche wie die freiwillige Mitgliedschaft. Beitrag nach gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
abyiam 20.05.2025 | 14:05
Hallo schrieb

Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller kostet Dich das gleiche wie die freiwillige Mitgliedschaft. Beitrag nach gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

das stimmt nicht; bei freiwilliger Mitliedschaft zählt Einkommen meiner Frau (privat versichert) hinzu, als Rentenantragsteller eben nicht!
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