Guten Tag abyi .
Die Rahmenzeit wird ermittelt, indem die zweite Hälfte des Zeitraumes vom Beginn des ersten Pflichtbeitrages bis zur Antragstellung genommen wird. Nach Ihren Angaben waren sie in diesem Zeitraum durchgehend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Lücke von 10 Monaten dürfte in diesem Fall keine negativen Auswirkungen haben. Eine Antragstellung ist grundsätzlich drei Monate vor Rentenbeginn vorzunehmen. Dies ist aus verfahrenstechnischer Sicht auch immer zu empfehlen. Eine Ablehnung darf erfolgen, wenn der Rentenantrag vor 12 Monaten vor Rentenbeginn gestellt wird. Bedeutet im Falle einer möglichen Fristwahrung der 9/10 Belegung, könnte auch bereits 12 Monate vor Rentenbeginn dieser Rentenantrag erfolgen.
Die Prüfung und Entscheidung liegt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Empfehlenswert ist eine Vorsprache bei Ihrer Krankenkasse. Klären Sie ganz konkret die Voraussetzung der Krankenversicherung der Rentner. Weiterhin ist zu klären, ob eine Familienversicherung bzw. freiwillige Krankenversicherung für Sie in Frage kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn ein Antrag auf Altersrente mehr als 6 Monate zu früh gestellt wird, wird er höchstwahrscheinlich abgelehnt und im Sande verlaufen. 15 Monate vorher sind Blödsinn, weil die DRV Sachbearbeitung das "Zeug rumliegen hätte und nicht bearbeiten kann".
Verschonen Sie damit die Bürokratie - ist das überhaupt nötig, wenn bislang 100% der Rahmenzeit erfüllt sind? Es reichen doch 90% und pro Kind gibt es 3 Jahre. Fragen Sie nochmal bei der Krankenkasse nach bevor Sie einen unsinnigen Antrag stellen.
https://www.haufe.de/id/kommentar/sommer-sgbv-189-mitgliedschaft-von-rentenantragstellern-23-beginn-der-mitgliedschaft-abs2-satz1-HI2299220.html
Eine derart frühe Antragstellung wird nicht von der Rentenversicherung akzeptiert werden und es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie sich auf diesem Wege die Rentenantragsmitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse sichern können. Auf derartige „Tricksereien“ muss man erst mal kommen. Detaillierte Auskunft dazu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller kostet Dich das gleiche wie die freiwillige Mitgliedschaft. Beitrag nach gesamter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.