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Experten-Antwort

Rentenantragsfiktion trotz endender AU?

von Johnny03.08.2021 | 12:27
451 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hätte gerne eine Info und freue mich auf Auskunft. Die KK nötigt mich wegen lang anhaltender Krankheit mit Krankengeld, einen Rehaantrag zu stellen. Der wird sicher in einen Rentenantrag zur Erwerbsminderung umgewandelt, so mein Arzt, da ich auch nur noch gut 1 Jahr bis zur Rente habe, bin 64,5 Jahre alt. Ich kann dann nicht selbst den Antrag zurück nehmen, da das Dispositionsrecht bei der Kasse ist. Was ist aber, wenn die AU vor Ablauf der Antragsfrist endet oder kurz nach Antragstellung? Ich bin auf dem Weg der Besserung und schätze / hoffe, dass ich in ein paar Wochen arbeiten könnte (Bürotätigkeit). Bin allerdings arbeitslos, da mein Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung ausgelaufen ist. Muss ich trotzdem evtl. rückwirkend in EM-Rente, trotz Arbeitsfähigkeit? Viele Grüße! Johnny

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johnny,

Ihre Krankenkasse kann Sie gemäß § 51 SGB V auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Krankengeld mit Ablauf der 10 Wochen eingestellt.

Kommen Versicherte der Aufforderung der Krankenkasse nach und stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

ist die Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich,

können Versicherte einer Antragsfiktion des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag nach § 116 Abs. 2 SGB VI nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen,

können Versicherte den in einen Rentenantrag umgedeuteten Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ohne Zustimmung der Krankenkasse weder vor noch nach der Bescheiderteilung zurücknehmen,

können Versicherte ihren Leistungsantrag ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht beschränken (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, obwohl volle Erwerbsminderung vorliegt).

Die Einschränkung des Gestaltungsrechts ist auch dann wirksam, wenn die Versicherten im Zeitpunkt der Aufforderung (noch) nicht arbeitsunfähig waren und/oder (noch) kein Krankengeld bezogen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johnny,

da die Erwerbsminderungsrente auch rückwirkend für Zeiträume festgestellt werden könnte, in denen Sie Krankengeld bezogen haben, bleibt Ihr Dispositionsrecht für den Fall, dass Sie während des Krankengeldes bereits einen Antrag gestellt haben, eingeschränkt. Mit der evtl. Rücknahme des Antrags würden Sie die Erstattungsanspruchsmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse beeinflussen.

Wie es sich mit Ihrem Dispositionsrecht verhält, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit bereits vor Ablauf der 10-wöchigen Frist beendet ist und Sie bis dahin noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Johnnyam 03.08.2021 | 14:20
Guten Tag nochmal, was ist aber, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin, also die Arbeitsunfähigkeit endet kurz vor oder während der Antragsfrist? Kann eine EM festgestellt / bestimmt werden, obwohl ich wieder arbeitsfähig (und arbeitswillig)bin? Danke und Grüße!
Deutsche Rentenversicherung
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