Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenantragsstellung wegen KVdR 9/10 Regelung auch mehrere Jahre später möglich?

von Hans15.10.2018 | 15:32
427 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beabsichtige wegen der 9/10 Regelung meine Rente erst mit 72,1 Jahren zu beantragen und solange weiterhin familienversichert in der GKV meiner 10 Jahre jüngeren Frau zu bleiben. Geht das überhaupt? Grund: Ich schaffe meine 9/10 Regel nicht mehr mit 67 aber mit 72,1 Jahren. Weiterhin bekomme sehr wenig gesetzliche Rente aber habe Mieterträge, welche ich bei einer freiwilligen Versicherung in der KdvR mit aktuell 14,6% versichern müsste. Als Pflichtversicherter wären diese Erträge versicherungsfrei.

6 Antworten

senf-dazuam 15.10.2018 | 16:16
Hallo Hans! Sind Kinder vorhanden, die Sie erzogen haben? Sind diese schon in die Berechnung der GKV-Zeit mit einbezogen? Seit kurzem zählt jedes Kind als drei Jahre GKV, damit kann eine solche Situation schon eher Richtung KVdR "kippen".
W*lfgangam 15.10.2018 | 19:51
Ergänzend: die Erziehung der Kinder ist gar nicht erforderlich - da reicht zunächst hormonelle Streuung *g, um schlicht jedes nachweisbare Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder - in den zeitlich gesetzten Grenzen) für die KVdR anrechnen zu lassen. Gruß w.
****am 16.10.2018 | 09:00
Wenn ihre Mieteinnahmen und sonstigen Einkünfte unter 435.- Euro pro Monat liegen wäre eine Familienversicherung grundsätzlich möglich, aber macht es wirklich Sinn 10 Jahre auf die Regelaltersrente plus Beitragszuschuss zu verzichten um die paar Euro für die freiwillige KV/PV zu sparen? Sie sollten sich wirklich mal intensiv bei ihrer KK und einer Beratungsstelle der DRV beraten lassen.
Mondkindam 16.10.2018 | 08:46
Hallo, keiner kann Sie zwingen einen Antrag auf Regelaltersrente zu stellen. Wenn Sie erst mit 72 Ihren Antrag stellen wollen beginnt halt dann Ihre Rente auch erst ab Antragsmonat.
KVdR Profiam 16.10.2018 | 08:50
Aufgrund welcher Daten/Annahmen kommen Sie zum Ergebnis mit 72,1 Jahren? Es geht übrigens nicht um den Beginn der Rente, sondern um das Datum des Rentenantrages. Und wie viele Kinder haben Sie ggf.? Wann beginnt die 2. Hälfte und welche Lücken (=private KV, Auslandsaufenthalt, §264 SGB V Zeiten) haben Sie?
-am 16.10.2018 | 09:40
Hallo Hans, Sie haben jetzt schon viele wertvolle Hinweise von anderen Usern zu Ihrem Problem erhalten - danke dafür. Letztlich betrifft Ihre Frage aber das Recht der Krankenkasse. Ob eine Familienversicherung weiter möglich ist, obwohl ein Rentenanspruch und dadurch eine anderweitige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestünde, kann Ihnen nur von dort beantwortet werden. Lassen Sie zunächst prüfen, ob und wann Sie tatsächlich die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR erfüllen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026