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Experten-Antwort

Rentenantragstellerin EMR geplant Hochzeit mit einem Beamten im Dezember

von Chaotin11.09.2024 | 13:16
312 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, ich habe im Juli einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt. Gestern erhielt ich nun einen Bescheid meiner Krankenkasse, dass ich jeweils immer zum 15. des Folgemonats ca. 240,--€ Mitgliedsbeitrag in die "Versicherung der Rentenantragsteller" zahlen muß. Zum 31.08.24 wurde außerdem die Zahlung des ALG I (gem. §136 SGBIII - Nahtlosigkeit) aufgehoben, auch das wurde mir gestern mitgeteilt. Nun bin ich ein wenig hilflos, da ich von der DRV noch gar nichts gehört habe. Ob oder wann der Antrag bewilligt wird, weiß ich nicht. Solange muß ich nun die Beiträge zu o.g. Versicherung leisten. Die Frage, die wir uns stellen ist: Wenn wir jetzt sofort anstatt erst im Dez. heiraten würden, könnte ich dann über meinen Ehemann (Beamter) familienversichert sein und so die Beitragszahlung an die Krankenkasse einsparen? Ich habe keinerlei eigene Einkünfte mehr und mit den Rücklagen sieht es auch mau aus. Wenn dem Antrag auf EMR stattgegeben wird bekäme ich die Beiträge von der Krankenkasse zurück, bei Ablehung jedoch nicht. Besten Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2024 | 09:33

Hallo Chaotin,

 

wir können Ihre Frage nicht beantworten. Sie betrifft weit überwiegend das Recht der gesetzlichen Krankenkassen. Auch die beitragsrechtlichen Folgen, nach denen Sie fragen, beziehen sich auf Krankenkassenrecht. 

5 Antworten

KKam 11.09.2024 | 13:29
Bitte mitdenken! Sie haben Fragen zur Krankenversicherung. Dies ist ein Forum der Rentenversicherung in dem sich die Experten nicht zu Angelegenheiten der Krankenkasse äußern. Wenden sie sich daher an die Krankenkasse oder an das entsprechende Forum.
^^°^^am 11.09.2024 | 13:35
Mondkindam 11.09.2024 | 13:42
Beamte sind normalerweise privat krankenversichert. Da gibt es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, da müssen Sie als Ehefrau auch einen Beitrag zahlen.
Karlam 11.09.2024 | 14:51
Wenn Sie die 9/10 Regelung in der gestzlichen Krankenversicherung erfüllen besteht eine VersicherungsPFLICHT dann können Sie diese nicht ablehnen.
MAXam 11.09.2024 | 19:34
Warum haben Sie sich nicht schon früher gekümmert? Wer sagt Ihnen den das die Rente durchgeht? Anspruch auf Bürgergeld besteht keiner? Wohnen Sie schon bei Ihrem Zukünftigen......? Die Beiträge zur KV erhalten Sie bei Rentenbewilligung rückwirkend wieder erstattet! https://bkkexklusiv.de/rentenantragsteller… Fragen Sie auch mal bei einem Sozialverband z.b. VdK......die können Sie auch bei einer evt. Ablehnung beim Widerspruch weiterhelfen.....da Sie Akteneinsicht bekommen! Viel Glück!
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