Schwerbehindert i. S. des § 2 Abs. 2 SGB 9 sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss im Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen.
Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht nicht, wenn die Schwerbehinderung in der Vergangenheit zwar vorlag, im Zeitpunkt des (möglichen) Rentenbeginns jedoch nicht mehr gegeben ist. Fällt die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Beginn der Altersrente weg, bleibt der Rentenanspruch bestehen.
Wird im Rahmen eines Aufhebungs- oder Nachprüfungsverfahrens ein Grad der Behinderung von unter 50 festgestellt, liegt nach Auffassung der Rentenversicherung Schwerbehinderung bis zum Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt, vor.
Beispiel:
Zugang des Bescheides über die Minderungdes GdB von 50 auf 30
am 22.08.2011
Eintritt der Unanfechtbarkeit dieses Bescheids am 22.09.2011
Ende des dritten Kalendermonats nach Unanfechtbarkeit 31.12.2011
Rentenbeginn 01.12.2011
Im Zeitpunkt des Rentenbeginns am 01.12.2011 war der Versicherte noch anerkannter Schwerbehinderter, da der Schwerbehindertenschutz des § 116 Absatz 1 SGB IX erst am 31.12.2011 endet (Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt).
Ist absehbar, dass bei Ihnen die Schwerbehinderung bereits vor dem 01.08.2013 wegfällt, könnte eventuell ein früherer Rentenbeginn (mit einem geringen Abschlag) in Erwägung gezogen werden.
Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in einer unserer Beratungsstellen, sobald Ihnen der endgültige Bescheid vom Versorgungsamt vorliegt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.