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Experten-Antwort

Rentenantragstellungsfrist

von Ronja Jägerle29.10.2025 | 17:16
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, heute konnte ich in Erfahrung bringen, dass ich ab 01.10.2025 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten kann. Doch ich müsste diesen -antrag dann noch in dieser Woche stellen, ansonsten würde sie erst im November gelten. Leider kann ich mit meinem Arbeitgeber darüber rst nächste Woche sprechen. Bekanntehaben mir aber nun erklärt, dass ich bis spätestens 31.12.2025 Zeit zur Rentenantragstellung für v.g. Renten und Rentenbeginn ab 01.10.25 hätte und diese dann auch wirklich ab 01.10.25 darüberirkend gezahlt würde. Meine Frage, stimmt das wirklich so? Für eine kurze Antwort im Voraus herzlichen Dank Mit freundlichem Gruß Ronja Jägerle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Ronja Jägerle,

§ 99 Abs. 1 SGB VI regelt einheitlich für alle Versichertenrenten, dass die Rente von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Der Rentenantrag muss dabei innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt sein, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierfür ist zunächst der Kalendermonat zu bestimmen, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (dabei kommt es nicht darauf an, ob die Anspruchsvoraussetzungen bereits zum Beginn des Kalendermonats oder erst während des Kalendermonats erfüllt werden).

Bei einer späteren Antragstellung beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.

Zu welchem Zeitpunkt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und welche Antragsfrist für Sie gilt, können Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bzw. bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schadeam 29.10.2025 | 17:26
Wenn der 01.10. der erstmalige Beginn der abschlagsfreien Rente ist, reicht ein Antrag bis zum 31.12. Ansonsten könnte Sie den Antrag ja auch formlos und online bis Freitagabend stellen (und den ggfs. zurückziehen wenn es arbeitsrechtlich Probleme gäbe.
Du meine Güteam 29.10.2025 | 17:35
Warum kümmern Sie sich nicht früher?
Schadeam 29.10.2025 | 17:42
Warum? Ist egal, das erlebt jeder Berater gefühlt jede Woche einmal, dass ein Kunde absolut überrascht ist dass er ab sofort abschlagsfrei gehen kann. Entweder hat Kunde nicht damit gerechnet dass er 45 Jahre zusammenbringt oder er wusste nicht dass Mann seit fast 3 Jahren unbegrenzt neben der Altersrente verdienen kann,oder,oder,…. Fragesteller soll einfach froh sein, dass er die Info schon heute hat, bekäme er Sie erst in 12 Monaten wäre 1 Jahr Rente „den Bach runter“.
Schadeam 29.10.2025 | 18:26
...zumindst aus der jährlichen Renteninformation kann das keiner rauslesen, da wird nur die EM Rente und die Regel AR angesprochen. Meine Güte, was sollen die vorwurfsvollen Einwürfe von Ihnen? Die helfen nicht wirklich und bringen die Menschen auch nicht dazu sich zu kümmern.
abcam 30.10.2025 | 08:41
"Cui bono?" außer Zeitreisenden.
abcdeam 30.10.2025 | 08:53
d'accord. Die ausführliche Rentenauskunft gibt es rechtzeitig vorher automatisch "Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft". Man kann nachvollziehen, daß die ca 10 Seiten plus weitere Anhänge in unübersichtlicher monospaced Schrift nicht gerade als übersichtlich und leicht verständlich angesehen werden können. Genau das ist hingegen ein Trigger, sich weiter darum zu kümmern.
Mondkindam 30.10.2025 | 09:25
Wenn Sie im März 1961 geboren sind, ist der frühestmögliche Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte der 01.10.2025 und dann haben Sie bis zum 31.12.2025 Zeit den Antrag zu stellen. Sollten Sie allerdings früher geboren sein und der Antrag sowieso schon außerhalb der 3 Monatsfrist für den frühestmöglichen Rentenbeginn liegen, müssen Sie den Antrag bis zum 31.10.2025 stellen, damit die Rente am 01.10.2025 beginnen kann, da dann die Rente erst ab Antragsmonat gezahlt werden kann. Falls das der Fall ist, stellen Sie doch einfach erst mal zur Fristwahrung einen formlosen Antrag auf die Rente ab 01.10.2025, dann können Sie nach dem Gespräch mit dem Arbeitgeber entweder die Formulare nachreichen oder den Antrag wieder zurückziehen. Im Übrigen können Sie ja neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, also kann es Ihrem Arbeitgeber eigentliche egal sein ab wann Sie die Rente erhalten.
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