Hallo Benny, ob der Rentenbescheid rechtzeitig vor Beginn der Rente zugestellt wird, hängt vor allem davon ab, ob Sie einer Hochrechnung der bis zum Rentenbeginn erzielten Entgelte (maximal für drei Monate vor Rentenbeginn) zugestimmt haben. Anderenfalls kann der Bescheid nicht vor Übermittlung des tatsächlichen Entgeltes (bis Beschäftigungsende) erstellt werden. Prüfen Sie Ihre Angaben im Rentenantrag zur Hochrechnung. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Rentenbeginn im Vorfeld geklärt haben (z.B. durch eine Rentenauskunft), sehe ich keine Probleme. Weiterführende Infos: http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigung-bei-renteneintritt/