Hallo Frank,
1. Die bisher erreichte Rentenanwartschaft bleibt grundsätzlich bestehen.
2. Die Höhe der zu erwartenden Rente richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
a) Ihre rentenrechtlichen Zeiten, inbesondere Ihre bisherigen Bruttoverdienste
b) Die künftigen gesetzlichen Regelungen (z.B. "aktueller Rentenwert")
-> dazu kann ich keine Prognosen erstellen !
3. Eine Freiwillige Beitragszahlung zur Erhaltung des Erwerbsminderungsschutz ist (unabhängig von Ihrem Alter
und Ihrer Versicherungsbiografie ) nicht mehr möglich, weil Sie seit 2003 keine Beiträge gezahlt haben.
4. Ob eine Versicherungspflicht auf Antrag für Sie eventuell in Frage käme, lässt sich nur anhand Ihrer
konkreten Daten / Ihrer bisherigen privaten Absicherung (-> Altersvorsorge) einschätzen.
5. Das Gleiche gilt für Ihren möglichen späteren Rentenbeginn.
=> 6. Ich empfehle Ihnen daher eine individuelle Beratung !
Über unser Internetangebot www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie unter dem Punkt
Beratung unsere Beratungsstelle(n) in Ihrer Nähe.
Mfg
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