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Rentenanwartschaft

von frank17.04.2007 | 17:27
3495 Ansichten
3 Antworten
Ich bin seit meiner letzten Renteninformation in 2003 selbständig und habe seit dem keine Beiträge mehr geleistet. Wenn ich bis zum Renteneintritt in 24 Jahren keine Beiträge mehr leiste, wie entwickelt sich meine bis 2003 erreichte Rentenanwartschaft? Muß ich einen Mindestbeitrag leisten um die Anwartschaft aufrecht zu erhalten?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.04.2007 | 09:49

Hallo Frank,

1. Die bisher erreichte Rentenanwartschaft bleibt grundsätzlich bestehen.

2. Die Höhe der zu erwartenden Rente richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

a) Ihre rentenrechtlichen Zeiten, inbesondere Ihre bisherigen Bruttoverdienste

b) Die künftigen gesetzlichen Regelungen (z.B. "aktueller Rentenwert")

-> dazu kann ich keine Prognosen erstellen !

3. Eine Freiwillige Beitragszahlung zur Erhaltung des Erwerbsminderungsschutz ist (unabhängig von Ihrem Alter

und Ihrer Versicherungsbiografie ) nicht mehr möglich, weil Sie seit 2003 keine Beiträge gezahlt haben.

4. Ob eine Versicherungspflicht auf Antrag für Sie eventuell in Frage käme, lässt sich nur anhand Ihrer

konkreten Daten / Ihrer bisherigen privaten Absicherung (-> Altersvorsorge) einschätzen.

5. Das Gleiche gilt für Ihren möglichen späteren Rentenbeginn.

=> 6. Ich empfehle Ihnen daher eine individuelle Beratung !

Über unser Internetangebot www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie unter dem Punkt

Beratung unsere Beratungsstelle(n) in Ihrer Nähe.

Mfg

2 Antworten

Amadéam 17.04.2007 | 18:22
Nun, eines ist sicher. Die Renten und damit die bestehenden Rentenanwartschaften werden mehr oder minder dem Inflationsverzehr preisgegeben. Dafür sorgt die schon jetzt gültige Rentenformel. Wegen des Erhalts Ihrer Rentenanwartschaft müssen Sie übrigens keine freiwilligen Beiträge entrichten. Einen Erwerbsminderungsschutz können Sie mit freiwilligen Beiträgen ebenfalls nicht aufbauen. Lesen Sie die folgenden Beiträge und Sie sind bestens darüber informiert, was Sie und die Versicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung erwartet. Die Grundsicherung auf unbestimmtem Sozialhilfeniveau winkt schon: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schiko.am 17.04.2007 | 19:47
Nach wie vor gilt, bei mindestens 60 monate mindestbeitragszeit gilt es die rernte anzunehmen. Ob mit 65 , 67 oder gar mit 70 oder 73 weiß niemand. Manche politiker sprechen auch jetzt schon davon, 67 wird noch nicht das ende der fahnenstange sein. Sie wissen eben auch, die renten- bezugsdauer wird, gott sei dank, ( leider) immer länger ,dafür können auch die politiker nichts. Manche menschen tragen auch gar nichts dazu bei, daß der kinder- segen sich mehr einstellt, dies kann man auch mit staatlicher unter- stützung nur gering fördern. Bin aber sicher, als nunmehr selbstständiger werden sie schon selber vorsorgen und sich nicht auf die grundsicherung verlassen. MfG.
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