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Rentenanwartschaft - Ankauf

von Werner Deflorian15.04.2010 | 11:22
1947 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ausstieg aus Berufstätigkeit mit 62 ohne Verlust!(bis 63)-bin Österreicher und darf nach österr. Recht mit 62 in sog. Korridorrente gehen. Frage 1: Ist es möglich, die Rentenanwartschaft für ein Jahr - bis 63 - unangetastet zu lassen und die Pflichtbeiträge käuflich zu erwerben? Wie teuer wäre das? Frage 2: Wie hoch wäre dann der Niedrigstsatz der Krankenversicherung (DAK), den ich selbst entrichten müsste? Vielen Dank für Infos! W.D.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Werner Deflorian,

ein käuflicher Erwerb von Pflichtbeitragszeiten ist leider nicht möglich. Sie können jedoch ggf. freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen. Ob dies in Ihrem Fall notwendig ist und inwieweit sich dies rentiert, sollten Sie vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Trägers der Deutschen Rentenversicherung (www.ihre-vorsorge.de/beratungsstellen.html) klären. Nur hier kann man unter Berücksichtigung Ihrer bisher zurückgelegten Versicherungszeiten zur deutschen Rentenversicherung eine zuverlässige Antwort auf diese Fragen geben.

Fragen zur Krankenversicherung kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Altersicherung/Rentenversicherung leider nicht beantworten. Hierzu kann ich Sie nur an Ihre zuständige Krankenversicherung verweisen.

2 Antworten

Dolce Vitaam 15.04.2010 | 12:24
Hallo, zu 1. Pflichtbeiträge können nicht gezahlt werden.Sie können jedoch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 79,60 Euro. zu 2. Diese Frage müssen sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Hier handelt es sich um ein Forum der Rentenversicherung, da sind logischerweise keine Fragen zur Krankenversicherung zu klären.
Wolfgangam 15.04.2010 | 20:33
Hallo Werner Deflorian, > Frage 2: Wie hoch wäre dann der Niedrigstsatz der Krankenversicherung Auch ohne Einkommen legt (jede) gesetzliche Krankenkassen einen Mindesteinkommenswert für die Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zugrunde, etwa 850 EUR monatlich. Bei rd. 17 % Beitragssatz beträgt der Beitrag damit ca. 140/150 EUR. Ihre DAK wird Ihnen das auf Anfrage genau ausrechnen. Gruß w. PS: Frage 1 bezog sich auf deutsche (oder österreichische) Rentenversicherung? ...Ein 'Ruhen' der deutschen Rente - wenn Sie den Anspruch ab 62 schon haben - lohnt grundsätzlich nicht. Auch eine Einzahlung von freiwilligen Beiträgen für das eine Jahr rechnet sich erst jenseits von 20 Jahren.
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