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Experten-Antwort

Rentenarten

von Maren Reuschenbach12.10.2010 | 13:37
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Sehr geehrte Experten, mein Kollege beabsichtigt mit dem 63. Lebensjahr Rente einzureichen (1.4.11). Dies will er aus gesundheitlichen Gründen, er ist nicht mehr in der Lage seiner Tätigkeit schmerzfrei nachzugehen. Er hat einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Die Entscheidung darüber wird sich hinziehen. Ist es möglich eine beschiedene Rente für langjährig Versicherte in die Rente für schwerbehinderte Menschen umzuwandeln (zumindest im Vorfeld, wenn sie noch nicht läuft)? Danke für die Info. Maren Reuschenbach

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maren Reuschenbach,

eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere Altersrentenart ist nicht mehr zulässig.

Daher ist in diesem Fall zu empfehlen, dass bei Antragstellung in der Beratungsstelle auf den beantragten Schwerbehindertenausweis ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Tatsache muss explizit im Rentenantrag aufgeführt sein.

Es wird dann zunächst ein Antrag auf Altersrente sowohl für langjährig Versicherte als auch für schwerbehinderte Menschen aufgenommen. Sollte es dann zur Rentenbewilligung kommen, wird die Rente für langjährig Versicherte als sogenannte Vorschussrente gezahlt, bis dass der Bescheidempfänger den Schwerbehindertenausweis vorliegt.

Erst dann wird eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen festgestellt.

Ferner könnte bei der Rentenantragstellung auch eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht beantragt werden. In diesem Fall prüft der Rentenversicherungsträger unabhängig von der Feststellung einer Schwerbehinderung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.

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