Hallo Maren Reuschenbach,
eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere Altersrentenart ist nicht mehr zulässig.
Daher ist in diesem Fall zu empfehlen, dass bei Antragstellung in der Beratungsstelle auf den beantragten Schwerbehindertenausweis ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Tatsache muss explizit im Rentenantrag aufgeführt sein.
Es wird dann zunächst ein Antrag auf Altersrente sowohl für langjährig Versicherte als auch für schwerbehinderte Menschen aufgenommen. Sollte es dann zur Rentenbewilligung kommen, wird die Rente für langjährig Versicherte als sogenannte Vorschussrente gezahlt, bis dass der Bescheidempfänger den Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Erst dann wird eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen festgestellt.
Ferner könnte bei der Rentenantragstellung auch eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht beantragt werden. In diesem Fall prüft der Rentenversicherungsträger unabhängig von der Feststellung einer Schwerbehinderung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.