Hallo Bilge,
grundsätzlich erhalten Deutsche und Türken ihre Rente in gleicher Höhe gezahlt, egal ob sie in Deutschland oder in der Türkei wohnen. Besonderheiten können sich ergeben, wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen bzw. wenn sie auch Beitragszeiten außerhalb der BRD oder der Türkei haben.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor einem Verzug bei einer der deutschen Verbindungsstellen zur Türkei. Neben der DRV Bund und der DRV KBS ist für die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens die DRV Nordbayern in Bayreuth zuständig.