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Experten-Antwort

Rentenaufschubrente auch bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Gerhard24.07.2024 | 12:13
229 Ansichten
12 Antworten
Ich kann 12/ 2024 ( habe die halbe Erwerbsminderungsrente seit 2013, bin 50 % schwerbehindert , arbeite 25 Stunden pro Woche ) ohne Abzüge die Rente beziehen. Ich möchte noch gerne bis Januar 2026 weiter arbeiten, auch dadurch meine Rente erhöhen. Finanziell kann ich momentan meine monatlichen Kosten stemmen. Nur mit einer eventuellen Rentenzahlung ist das nicht möglich. Kann ich - trotz halber Erwerbsminderungsrente- die Rentenaufschubrente beantragen ? Fahre ich finanziell besser weiter zu arbeiten und auch Rentenbeiträge zu entrichten und z. B. die 99% Rente zu beantragen. Erhöhe ich dadurch meine Rente ? Einen Termin zur persönliche Beratung der RV habe ich erst für Mitte September 2024 erhalten. Zudem weiß ich bisher nicht, was ist möglich…..und daher auch nicht welche Fragen ich überhaupt stellen kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2024 | 07:41

Hallo Gerhard,

 

Ihre Fragestellung ist sehr komplex und kann hier sicherlich nicht erschöpfend beantwortet werden. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, dass Sie bereits einen individuellen Beratungstermin vereinbart haben.

 

Es ist durch eine zum 01.01.2023 eingetretene Gesetzesänderung möglich, dass Sie neben Ihrer Altersrente auch unbegrenzt hinzuverdienen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, werden dann keine Kürzungen der Altersrente durch den Rentenversicherungsträger mehr vorgenommen. 

 

Sie könnten also zum 01.12.2024 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und dennoch  grundsätzlich Ihre Beschäftigung im bisherigen Umfang weiter ausüben, ohne dass die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Rente kürzt. Hierbei sind allerdings auch mögliche Auswirkungen auf die dann von Ihnen zu zahlende Einkommenssteuer und den Bezug von Krankengeld zu beachten, die Sie gegebenenfalls vorab mit den relevanten Stellen abklären sollten.

 

Bei Weiterbeschäftigung neben der gesetzlichen Rente ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, die sich in Abhängigkeit von der Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes auch rentensteigernd auswirken. Ab Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze, sofern Sie dann noch arbeiten, haben Sie dann ein Wahlrecht, ob Sie die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber weiter wünschen oder nicht. Es macht auch unter Umständen Sinn, die Rente in Höhe von 99,9 % zu beantragen, zum Beispiel wenn Sie sich den Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse für die Dauer der Beschäftigung neben Ihrer Rente sichern wollen.

 

Welche Konstellationen nun hierbei in Bezug auf Ihre individuelle , finanzielle Situation und unter Berücksichtigung der relevanten, gesetzlichen Regelungen für Sie die optimalsten sind, kann von hier aus nicht abschließend beurteilt werden. Dazu bietet das von Ihnen für September 2024 vereinbarte Beratungsgespräch-wie Sie in Ihrer Anfrage auch mitteilten-mit Sicherheit eine sehr gute Möglichkeit.Darüber hinaus können Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.00.Uhr die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 kontaktieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

 

11 Antworten

Schadeam 24.07.2024 | 12:16
Den Begriff Rentenaufschubrente gibt es offiziell nicht, was verstehen Sie darunter?
Nachfrage!am 24.07.2024 | 12:17
Wo haben Sie denn den Begriff „Rentenaufschubrente“ her. Den gibt es im Rentenrecht nicht!
Ram 24.07.2024 | 12:20
Schade schrieb

Den Begriff Rentenaufschubrente gibt es offiziell nicht, was verstehen Sie darunter?

Wahrscheinlich meint er die Zuschläge, die man bekommt, wenn man die Altersrente nicht beantragt.
Schadeam 24.07.2024 | 12:26
R schrieb

Wahrscheinlich meint er die Zuschläge, die man bekommt, wenn man die Altersrente nicht beantragt.

Von außen kann man nur sagen, dass die Altersrente mindestens das Doppelte der halben EM rente sein wird. Dass er daneben unbegrenz verdienen darf und die Beiträge aus diesem Zuverdienst später mal ab Regelalter die Rente erhöhen - und bis zur Regelaltersrente ist dafür egal ob man die Voll- oder eine Teilrente nimmt. Mehr braucht es eigentlich nich, vor allem wenn er in ca 6 Wochen einen Beratungstermin hat wo ihm die Kllegen das alles erklären werden. Und auch ab Mitte September wird es die eigene Entscheidung sein ab wann er dann in AR geht.
Gerhardam 24.07.2024 | 13:04
Schade schrieb

Den Begriff Rentenaufschubrente gibt es offiziell nicht, was verstehen Sie darunter?

In dem neuen Paket , das die Bundesregierung letzte Woche auf den Weg gebracht hat ist von der Option einer „ Rentenaufschubprämie“ = weiter arbeiten ohne Rentenbezug, nach z. B. 2 Jahren werden alle bisher nicht in Anspruch genommenen Monatsrenten auf einen Schlag ausbezahlt bekommen oder aber die „Rentenaufschubrente“ = ebenfalls weiter arbeiten ohne Rentenbezug , pro Monat 0,5 % Bonus auf neu verdiente Rentenpunkte wie auch auf die bisherigen Rentenpunkte erhalten die Rede. Quelle dafür: Finanztip vom Freitag letzter Woche
Gerhardam 24.07.2024 | 13:06
Erläuterung Rentenaufschubrente In dem neuen Paket , das die Bundesregierung letzte Woche auf den Weg gebracht hat ist von der Option einer „ Rentenaufschubprämie“ = weiter arbeiten ohne Rentenbezug, nach z. B. 2 Jahren werden alle bisher nicht in Anspruch genommenen Monatsrenten auf einen Schlag ausbezahlt bekommen oder aber die „Rentenaufschubrente“ = ebenfalls weiter arbeiten ohne Rentenbezug , pro Monat 0,5 % Bonus auf neu verdiente Rentenpunkte wie auch auf die bisherigen Rentenpunkte erhalten die Rede. Quelle dafür: Finanztip vom Freitag letzter Woche
Gerhard am 24.07.2024 | 13:31
Schade schrieb

Von außen kann man nur sagen, dass die Altersrente mindestens das Doppelte der halben EM rente sein wird.

Dass er daneben unbegrenz verdienen darf und die Beiträge aus diesem Zuverdienst später mal ab Regelalter die Rente erhöhen - und bis zur Regelaltersrente ist dafür egal ob man die Voll- oder eine Teilrente nimmt.

Mehr braucht es eigentlich nich, vor allem wenn er in ca 6 Wochen einen Beratungstermin hat wo ihm die Kllegen das alles erklären werden.

Und auch ab Mitte September wird es die eigene Entscheidung sein ab wann er dann in AR geht.

Für mich ist es leider nicht ganz so einfach. Ihre Kollegen erklären sicher vieles und alles, aber die Fragen muss ich erst mal selber stellen. Zudem habe ich einen Arbeitsvertrag: Das Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Lebensalter zum Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente erreicht wird. Wird der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin nach Vollendung des Regelrentenalters ausnahmsweise weiterbeschäftigt oder neu eingestellt, so ist ein neuer schriftlicher Dienstvertrag abzuschließen. Das Dienstverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden, Ich muss mich auch darum kümmern, leben und meine Fixkosten bezahlen kann ich von der Rente alleine nicht.
Gham 24.07.2024 | 13:37
Kein Gesetz! schrieb

Es ist noch kein Gesetz, sondern ein Vorhaben und daher noch nicht diskussionswürdig!

Das, wie der Rentenaufschub hier erklärt wird, ist doch aber jetzt schon so. Nimmt man die Altersrente nicht in Anspruch, gibt es dafür 0,5 Prozent pro Monat. Ist also nicht neu.
Mimimiam 24.07.2024 | 15:04
Du hast doch schon seit 2013 die halbe Erwerbsminderungsrente. Von Rentenaufschub kann hier also keine Rede sein. Sondern wohl eher von vorgezogener Rente. Also gibts auch keine Rentenaufschubprämie.
KSCam 24.07.2024 | 15:45
Gerhard schrieb

Für mich ist es leider nicht ganz so einfach. Ihre Kollegen erklären sicher vieles und alles, aber die Fragen muss ich erst mal selber stellen.

Zudem habe ich einen Arbeitsvertrag:

Das Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem

das gesetzlich festgelegte Lebensalter zum Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente erreicht

wird.

Wird der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin nach Vollendung des Regelrentenalters

ausnahmsweise weiterbeschäftigt oder neu eingestellt, so ist ein neuer schriftlicher Dienstvertrag

abzuschließen. Das Dienstverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsschluss

gekündigt werden,

Ich muss mich auch darum kümmern, leben und meine Fixkosten bezahlen kann ich von der Rente alleine nicht.

Ob Ihr Arbeitgeber Sie nach Regelalter (65+x Monate je nach Jahrgang )weiterbeschäftigen wird oder nicht, weiß weder jemand im Forum noch der Berater im September. Das müssen Sie schon in Ihrer Firma erfragen. Wie alt sind Sie eigentlich (Geburtsmonat und Jahr)? Es geht doch momentan vielleicht gar nicht ums Regelalter? Und ob man Sie vorher kündigt kann auch kein DRV ler wissen. PS: wenn Sie es so erzählen wie Sie es hier geschrieben haben, weiß der Kollege dann schon was Sie ungefähr von ihm wissen wollen - sind ja in der Regel Profis, die dort arbeiten.
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