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Rentenaufstockung und Verfall der Witwenrente bei Beamten(innen)

von Rudi Ratlos12.08.2020 | 12:11
224 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin im August 1955 geboren (männlich), meine Frau ist Beamtin und 1960 geboren. Ich war mein leben lang selbstständig und habe bisher nur 3 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Wenn ich jetzt bis zu meinem Renteneintritt im Juni 2021 für die Jahre 2020 und 2021 noch Beiträge nachzahlen würde, könnte ich ja Rentenansprüche erwerben. (mind 5 Jahre Beiträge gezahlt). Teilweise wäre es für mich steuerlich interessant, weil ich die Nachzahlungen zum vollen Steuersatz 'absetzen' könnte. Was passiert jedoch mit meiner Rente, wenn ich nach dem Renteneintritt versterbe und meine Frau ebenfalls im Rentenalter ist und eine Pension bezieht ? Geht dann die Witwenrente (also meine Nachzahlungen) ersatzlos verloren, weil meiner Frau die Pension in Höhe der Witwenrente gekürzt wird ? Lohnt sich in diesem Fall überhaupt die Aufstockung ?

2 Antworten

-am 12.08.2020 | 12:59
Hallo Rudi Ratlos, Ihre eigene Rente wird aufgrund der geringen Beitragsleistung nicht besonders hoch ausfallen. Im Falle Ihres Todes hätte Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente in Höhe von 55% (neues Hinterbliebenenrecht) bzw. 60 % (altes Hinterbliebenenrecht) Ihrer Rente - und zwar einschließlich des Anteils, der aus der Nachzahlung errechnet worden ist. Im sog. Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate nach dem Tod) wird die Rente aber zu 100 % ausgezahlt. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres wird auch eigenes Einkommen der Witwe auf diese Rente angerechnet. Die Beamtenpension ist ein solches Einkommen. Ob die Witwenrente trotzdem noch zur Auszahlung kommt, hängt zum einen davn ab, wie hoch Ihre Rente war und wie hoch die Beamtenpension ist. Zunächst gibt es einen Freibetrag, bis zu dem nichts angerechnet wird, dieser beträgt z.Zt. 902,62 Euro mtl. im Westen, 877,27 Euro mtl. im Osten. Ist die Pension höher, wird der darüber liegende Betrag zu 40 % von der Witwenrente abgezogen. Maßgebend ist nicht der Bruttobetrag der Pension, sondern ein Nettobetrag, der pauschal ermittelt wird. Dadurch ist es möglich, dass die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Ablauf des Sterbevierteljahres nicht mehr gezahlt wird. Ob sich die Aufstockung lohnt, müssen Sie selbst entscheiden und ist sicherlich davon abhängig, wie lange Sie selbst diese Rente beziehen werden. Ohne eine solche Aufstockung würden aber weder Sie noch Ihre Ehfrau überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Modi1969am 13.08.2020 | 08:55
Hallo, zunächst gehen Sie eine Wette auf die eigene Langlebigkeit ein, wenn Sie freiwillige Beiträge einzahlen. In der Beratungsstelle sollte es möglich sein, über den Daumen den Aufwand und den Zeitpunkt der Amortisierung der Beiträge durch den Rentenbezug zu ermitteln. Steuerliche Komponente über Steuerberater klären, ebenso Auswirkungen Rentenanspruch auf Krankenversicherung über die Krankenkasse. Auswirkungen Einkommensanrechnung Witwenrente kann auch bei Vorlage einer Pensionsauskunft grob dargestellt werden. Voraussichtlich wird die Witwenrente aber nach dem Sterbevierteljahr wohl ruhen, da Ihr Rentenanspruch so klein und die Einkünfte der Frau so groß sind. In der Beratungsstelle kann auch errechnet werden, wieviel Ihre Frau bekommt wenn Sie versterben, OHNE die Wartezeit für die Rente erfüllt zu haben (Beitragserstattung). Im Lichte dieser Infos treffen Sie dann Ihre Entscheidung.
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