Hallo Katharina K.
grundsätzlich werden beim Versorgungsausgleich aufgrund einer Scheidung sowohl inländische, als auch ausländische Versorgungsanwartschaften ausgeglichen - letztere regelmäßig im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Im Rahmen Ihres Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsverfahrens sollten Sie daher das Familiengericht darauf hinweisen, dass entsprechende ausländische Versorgungsanwartschaften bzw. Versicherungszeiten Ihres Nochehemannes vorliegen. Das Familiengericht wird dann die zur Klärung notwendigen Schritte einleiten.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auch der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ entnehmen, welche Sie unter
herunterladen können.