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Experten-Antwort

Rentenausgleich nach Trennung

von Sabine 19.02.2025 | 14:20
228 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit 28 Jahren verheiratet aber werde erst seit 31.12.2019 beim FA als getrennt veranlagt. Wenn mein getrennt lebender Ehemann jetzt in Rente geht, wie ist es dann mit dem Rentenausgleich geregelt, wenn wir weiterhin nicht geschieden sind. Wird beim der Berechnung seiner Rente bereits meine "Anwesenheit" berücksichtigt und wenn ja, wie? Danke für eine Antwort Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 17:01

Hallo,

 

Wird im Rahmen einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, werden die in der Ehezeit erwirtschafteten Anrechte der beiden Ehepartner aufgeteilt.

Die Entscheidungen über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Das Familiengericht stellt auch fest, ob und in welcher Höhe einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligem Partner Rentenansprüche abgezogen und dem anderen gutgeschrieben werden. 

Sollte der Versorgungsausgleich vor dem Rentenbeginn beider Partner stattgefunden haben, werden die Änderungen zum Rentenbeginn umgesetzt.

 

Wird im Rahmen der Scheidung kein Versorgungsausgleich durchgeführt, findet auch keine Aufteilung der Anrechte statt und die Rentenhöhen bleiben unberührt.

 

Siehe hierzu auch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Scheidung/versorgungsausgleich.html

2 Antworten

Mondkindam 19.02.2025 | 14:37
Die Ehezeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Es kann aber beim Versorgungsausgleich eine Herausnahme von in der gesetzlichen Ehezeit liegenden Zeiträumen oder Anrechten erfolgen. Das bestimmt aber das Familiengericht. Lassen Sie sich von Ihrem Scheidungsanwalt erklären wann das möglich ist.
Einfacham 19.02.2025 | 16:14
Ohne rechtsgültige Scheidung gibt es keinen Versorgungsausgleich.
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