Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
Wird im Rahmen einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, werden die in der Ehezeit erwirtschafteten Anrechte der beiden Ehepartner aufgeteilt.
Die Entscheidungen über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht. Das Familiengericht stellt auch fest, ob und in welcher Höhe einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligem Partner Rentenansprüche abgezogen und dem anderen gutgeschrieben werden.
Sollte der Versorgungsausgleich vor dem Rentenbeginn beider Partner stattgefunden haben, werden die Änderungen zum Rentenbeginn umgesetzt.
Wird im Rahmen der Scheidung kein Versorgungsausgleich durchgeführt, findet auch keine Aufteilung der Anrechte statt und die Rentenhöhen bleiben unberührt.
Siehe hierzu auch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Scheidung/versorgungsausgleich.html
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.