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Experten-Antwort

Rentenausgleichszahlung bei vorgezogenem Rentenbeginn

von Angelina03.11.2022 | 17:58
125 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe gerade die Anträge V0210, V0211 und V0300 ausgefüllt und eingetütet. Nun dauert es erfahrungsgemäß, bis die Antwort kommt. Kann ich vorher schon Zahlungen leisten und wenn ja, wie erfahre ich Kontodaten etc.? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelina,

am besten Sie nehmen telefonisch Kontakt mit der bearbeitenden Stelle auf und Fragen dort nach. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, wie Ihre zuständige DRV mit Geldbeträgen umgeht, die vor einer Bescheiderteilung überwiesen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

auch schon gemachtam 03.11.2022 | 20:58
Hi, eine Ausgleichszahlung ist m e erst möglich wenn der Bescheid da ist. Tipp ... werden noch einzelne Belege angefordert faxe die--- dann geht es fixer ....... willst Du es dieses Jahr noch aus steuerlichen Gründen machen?
auch schon gemachtam 03.11.2022 | 21:02
sorry geht doch ann ich die Ausgleichszahlung in 2022 auch ohne Bescheid leisten? Auch das geht, erklärt der Experte der Rentenversicherung Bund: „Werden von Versicherten Beiträge nach § 187a SGB VI gezahlt, ohne dass zuvor eine Besondere Auskunft nach § 109 SGB VI erteilt wurde, wird dies als formloser Antrag für die Erteilung einer besonderen Rentenauskunft gewertet.“ Der formelle Antrag kann dann später nachgereicht werden. „Als Antragsdatum gilt dann der Wertstellungstag des Geldeingangs.“ Noch 2022 zu zahlen, kann dabei vor allem aus steuerlichen Gründen interessant sein.
KSCam 03.11.2022 | 21:23
allerdings sollten Sie zu diesem Mittel erst greifen wenn der Bescheid Mitte Dezember immer noch nicht da ist.....und bis dahin ist ja noch 6 Wochen Zeit.
Larezam 04.11.2022 | 08:16
Natürlich können Sie jederzeit Geld irgendwohin überweisen. Den Charakter als Beitrags- bzw. Ausgleichszahlung erhält diese notwendigerweise aber erst wenn diese per Bescheid wirksam zugelassen wird. Strenggenommen müsste die DRV das Geld postwendend zurückschicken-tut sie das aus Vereinfachungsgründen (vorerst) nicht, heißt das noch lange nicht dass eine für die steuerliche Beurteilung relevante BEITRAGSzahlung schon vor Bescheiderteilung vorlag. Zu klären mit: Steuerexperte oder Finanzamt.
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